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Anträge und Überraschungen: Höcke-Prozess geht weiter ohne erwartetes Urteil

Björn Höckes Verteidigung fordert NS-Propagandafilm anzusehen

Im laufenden Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hält die Verteidigung an einer ungewöhnlichen Strategie fest. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Halle wurde beantragt, den NS-Propagandafilm „Triumph des Willens“ von Leni Riefenstahl aus dem Jahr 1934 anzusehen. Dieser Schritt soll dazu dienen, die Bedeutung von Höckes umstrittener Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ in einem historischen Kontext zu analysieren.

Der Prozess, der sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen dreht, nahm an diesem Tag eine unerwartete Wendung. Das Gericht lehnte die Aussage eines ursprünglich geladenen Historikers ab, da dieser zuvor öffentlich negativ über die AfD und Höcke gesprochen hatte.

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Björn Höcke und sein Verteidiger Ralf Hornemann stellten zahlreiche Anträge, darunter die Befragung von Stammtisch-Teilnehmern, um die Anklagepunkte zu widerlegen. Insbesondere soll gezeigt werden, dass Höcke nicht zur Verwendung der verbotenen SA-Losung aufgefordert hat, wie ihm vorgeworfen wird.

Die Staatsanwaltschaft brachte ein Video-Statement Höckes in den Prozess ein, in dem er den Prozess als politischen Schauprozess bezeichnete. Diese Aussagen stießen auf heftigen Widerstand, insbesondere von Seiten des Staatsanwalts, der Höckes Demokratieverständnis infrage stellte.

Nach einer hitzigen Diskussion über die Zulässigkeit eines bei Telegram veröffentlichten Videos wurde entschieden, die Fortsetzung des Prozesses auf den kommenden Montag zu vertagen. Die Vielzahl an Anträgen von Verteidigung und Anklage wurde als Grund für die Verschiebung genannt, sodass die Entscheidung über ein Urteil noch aussteht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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