Die Zahl der Asylklagen in Brandenburg hat im vergangenen Jahr einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Laut Informationen von Merkur gab es 2024 insgesamt 6.138 neue Gerichtsverfahren zu Klagen abgelehnter Asylbewerber. Zum Vergleich: 2023 wurden 2.790 neue Verfahren und 2022 lediglich 2.614 Verfahren registriert. Brandenburg schlägt sich in der Verfahrensdauer jedoch nicht gut und liegt auf dem vorletzten Platz der Bundesländer, mit einer durchschnittlichen Dauer von 22,7 Monaten für das Jahr 2024.
Die Situation ist nicht auf Brandenburg beschränkt. Auch in Berlin ist die Zahl der Asylklagen gestiegen. Hier wurden 2024 insgesamt 6.124 Klagen am Verwaltungsgericht eingereicht, ein Anstieg gegenüber 5.665 Klagen im Jahr 2023 und 4.172 Klagen im Jahr 2022. Im Gegensatz zu Brandenburg verzeichnen die Berliner Verwaltungsgerichte jedoch kürzere Verfahrenszeiten, die 2024 im Durchschnitt 17,8 Monate betrugen. Im Jahr 2023 waren es noch 21,1 Monate und 2022 lag der Wert bei 26,9 Monaten. Diese Entwicklungen sind Teil eines allgemeinen Trends in Deutschland, wo die Gesamtzahl neuer Asylklagen 2024 über 100.000 Fälle erreichte, wie Tagesspiegel berichtet.
Herausforderungen und Verfahrenslängen
Die zunehmenden Fallzahlen stellen die Verwaltungsgerichte vor große Herausforderungen, insbesondere da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Fallbearbeitung beschleunigt hat. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, hat Bedenken geäußert, dass die immer steigenden Klageeingänge zu Rückständen bei den Verfahrenszeiten führen könnten. Er betont die Notwendigkeit für spezialisierte Asylkammern und zusätzliche Richter, um der steigenden Zahl der Verfahren gerecht zu werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat als Ziel eine Verfahrensdauer von maximal sechs Monaten formuliert, was bei den gegenwärtigen Zahlen eine große Herausforderung darstellt.
Für einen besseren Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass die Asylzahlen in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt gestiegen sind. Der Anstieg ist auch auf die geopolitischen Entwicklungen zurückzuführen, insbesondere auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Seit dem 24. Februar 2022 haben zahlreiche Menschen aus der Ukraine Zuflucht in Europa gesucht. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung waren bis Mitte Oktober 2024 rund 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister registriert. Viele dieser Personen stellen keinen Asylantrag und werden daher nicht in den BAMF-Zahlen erfasst.
Entwicklung der Klagequote
Die Klagequote gegen Entscheidungen des BAMF ist in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen. 2023 wurden 80.245 Entscheidungen des BAMF beklagt, was einer Klagequote von 30,7 % entspricht. Im Jahr 2022 lag diese Quote bei 32,2 %. Besonders markant ist die Klagequote bei abgelehnten Asylanträgen, die 2023 bei 58,8 % lag. Im Jahr 2022 waren es 64,1 %, während dieser Wert 2021 bei 57,2 % und 2020 bei 73,3 % betrug. Damit ist deutlich, dass das Rechtssystem in Bezug auf Asylverfahren zunehmend in Anspruch genommen wird, was sowohl die Gerichte als auch die politischen Verantwortlichen vor große Herausforderungen stellt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die steigende Zahl der Asylklagen und die damit verbundenen langen Verfahrenszeiten ein brisantes Thema in Deutschland darstellen, das sowohl rechtliche als auch politische Konsequenzen nach sich zieht. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Herausforderungen zu bewältigen.