Am Sonntagabend, dem 29. Dezember 2024, entdeckten Beamte der Wasserschutzpolizei Lindau bei einer Ausbildungsfahrt unter Radar ein unbeleuchtetes Motorboot etwa 1,5 Kilometer südöstlich der Insel Lindau. Das Boot war im dichten Nebel nahezu unsichtbar, was eine erhebliche Gefahr für die beiden Angler an Bord darstellte, die die Orientierung verloren hatten und im Kreis fuhren. Der Vorfall ereignete sich gegen 18:30 Uhr.

Die Ursache für die bedrohliche Situation des Motorboots lag in einem technischen Defekt, der zum Ausfall der Beleuchtung führte. Die Wasserschutzpolizei führte das Fischerboot sicher zurück zu seinem Liegeplatz am Kleinen See, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Der Schiffsführer muss mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Berufsschifffahrtsordnung rechnen.

Wichtige Hinweise der Wasserschutzpolizei

Die Wasserschutzpolizei machte auf die besonderen Anforderungen aufmerksam, die bei Nebel, der als „unsichtbares Wetter“ gilt, zu beachten sind. Insbesondere müssen Positionslichter eingeschaltet sein, und ein funktionierendes Notlicht ist Pflicht. Zudem sollte der Schiffsführer in der Lage sein, Schallsignale abzugeben und seinen Standort vor Fahrtantritt festzustellen. In dichtem Nebel ist eine Fahrt ohne ausreichende nautische Kenntnisse untersagt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Wasserschutzpolizei und Fachstellen appellieren an Bootsführer, ihre vorgeschriebene Ausrüstung regelmäßig zu überprüfen und sich an die Wetterbedingungen anzupassen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, wie new-facts.eu und bsaktuell.de berichteten.