Die Ampel-Koalition in Deutschland ist zerbrochen, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Gesetzgebung führt. Viele Gesetzentwürfe werden nicht mehr weiterverfolgt, dennoch haben die Partner, die sich mittlerweile zu politischen Gegnern entwickelt haben, das Ziel, einen wichtigen Gesetzesentwurf vor der nächsten Wahl zu verabschieden. Dieser neue Gesetzentwurf betrifft die Behandlung von Kassenpatienten durch Hausärzte und sieht eine grundlegende Änderung in der Vergütung vor.
Im Rahmen dieses anspruchsvollen Vorhabens soll das Budget für die Behandlung von Kassenpatienten fallen. Die ursprünglich eingeführten Honorargrenzen, die zur Kostendämpfung gedacht waren, haben in den vergangenen Jahren zu Fehlanreizen geführt. Beispielsweise mussten Hausärzte bei erschöpftem Budget vor Quartalsende oft Patienten ohne Vergütung behandeln. Diese Praktiken stehen nicht nur im Widerspruch zu einer sinnvollen und zeitgerechten Patientenversorgung, sondern haben auch die Arbeitsweise der Ärzte negativ beeinflusst.
Abschaffung der Honorargrenzen
Die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, die Honorargrenzen für Hausarztpraxen abzuschaffen. Künftig sollen die Krankenkassen für alle Behandlungskosten aufkommen, selbst wenn das Budget der Arztpraxen überschritten wird. Diese Einigung soll die „mehr Verlässlichkeit in der Vergütung“ für Hausärzte fördern und die Fehlanreize, die am Ende eines Abrechnungsquartals zu einer schlechteren Versorgung führen konnten, beseitigen.
Ein beschleunigter Beschluss des Gesetzes vor der Bundestagswahl ist angestrebt. Im Mai 2024 hatte das Bundeskabinett bereits festgelegt, dass alle Hausarztleistungen, einschließlich Hausbesuchen, ohne Kürzungen vergütet werden sollen. Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP unterstreicht, dass diese vollständige Vergütung die ambulante Versorgung nachhaltig stärkt. Dennoch äußert der Virchowbund Bedenken und fordert eine Entbudgetierung auch für Fachärzte, da die Versorgungsengpässe noch nicht vollständig behoben sind.
Gesundheitsminister und geplante Verbesserungen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das „Versorgungsstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht, dessen Ziel die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Hausärzten und die Stärkung der Vor-Ort-Versorgung ist. Dazu gehört die Aufhebung der Obergrenzen bei der Vergütung, um Mehrarbeit besser zu entlohnen. Die geschätzten Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen belaufen sich auf einen unteren dreistelligen Millionenbetrag, was die finanziellen Herausforderungen der Reform verdeutlicht.
Zusätzlich wird eine jährlich zu zahlende „Versorgungspauschale“ für Praxen zur Behandlung chronisch Kranker eingeführt. Auch eine neue „Vorhaltepauschale“ für Praxen, die bestimmte Kriterien, wie Haus- und Pflegeheimbesuche, erfüllen, soll zur Stabilisierung der hausärztlichen Versorgung beitragen. Der Fachkräftemangel wird dabei als zentrales Problem angesehen; Ende 2023 waren von 51.389 Hausärzten 37% bereits über 60 Jahre alt.
Trotz dieser angestrebten Verbesserungen wird der Gesetzesentwurf von verschiedenen Seite als unzureichend kritisiert. So beschreibt der Verband der Hausärzte die aktuellen Maßnahmen als nicht umfassend genug und bemängelt das Fehlen eines vorgesehenen Bonus für Kassenpatienten. Die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung bleiben daher auch weiterhin bestehen.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob es den ehemaligen Koalitionspartnern gelingt, den neuen Gesetzesentwurf erfolgreich umzusetzen und langfristige Lösungen für die hausärztliche Versorgung in Deutschland zu finden.