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Alles, was Camper wissen müssen: Neue Gasprüfungspflicht ab 2025!

Die Gasprüfung für Camper wird ab dem 19. Juni 2025 ein obligatorischer Bestandteil der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sein. Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen diese alle zwei Jahre von anerkannten Sachverständigen prüfen lassen. Diese Maßnahme kam aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Prüfvorschriften zustande, da in den vergangenen Jahren die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt wurde, und die Pflicht zur Prüfung der Anlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie im April 2022 gestrichen wurde.

Der neue §60 der StVZO schafft nun eine klare Rechtsgrundlage für die Gasprüfung bei Campingfahrzeugen. Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage wird als wichtig erachtet, um die Sicherheit der Camper zu gewährleisten und einen sorgenfreien Urlaub zu ermöglichen. Laut Martin Zöllner, dem ADAC Campingexperten, profitieren die Camper am meisten von dieser Regelung.

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Die Gasprüfung wird unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt und kann in anerkannten Prüfzentren, darunter auch viele des ADAC, durchgeführt werden. Die Kosten für die Prüfung liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro und die Dauer beträgt ungefähr 20 bis 45 Minuten. Die Erstprüfung muss vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen, zusätzlich gilt sie nach Wiederinbetriebnahme und bei prüfpflichtigen Änderungen.

Für Halter von Campingmobilen und Wohnwagen, bei denen noch keine Gasprüfung durchgeführt wurde, besteht die Pflicht, diese bis zum 19. Juni 2025 nachzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung drohen Bußgelder in Höhe von 15 bis 60 Euro, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung. Es wird empfohlen, die Gasprüfung rechtzeitig durchzuführen, um mögliche Strafen zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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