Am Donnerstagabend, 27. März 2025, kam es an der Kreuzung von Nietzschestraße und Sternstraße zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Ein 31-jähriger Autofahrer missachtete die Vorfahrt einer 59-jährigen Autofahrerin, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Der Zusammenstoß verursachte einen Sachschaden von rund 12.000 Euro.
Bei der Unfallaufnahme entdeckte die Polizei, dass die ältere Fahrerin offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,9 Promille. Zudem gab die Frau zu, wenige Stunden zuvor einen Joint konsumiert zu haben, was durch einen positiven Urintest auf THC bestätigt wurde. Die 59-Jährige wurde zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nachgewiesenem THC im Blut ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt. Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt sogar eine „Zero-Tolerance“-Regelung.