In einem innovativen Schritt testet Aldi derzeit ein neues System in einem kassenlosen Shop & Go Store in Greenwich, England. Kunden müssen bei ihrem Besuch einen Betrag von 10 Pfund (etwa 12 Euro) entrichten, welcher als Vorautorisierungsgebühr dient. Dieser Betrag wird zur Verifizierung der Zahlungskarten verwendet und mit dem Gesamtpreis des Einkaufs verrechnet, vorausgesetzt, dieser liegt bei mindestens 10 Pfund. Sollte der Einkauf jedoch unter diesem Betrag liegen, wird die überschüssige Summe auf die Karte zurückerstattet. Dies berichtet derwesten.de.

Das Konzept sieht vor, dass der Gesamtpreis mithilfe von KI-Kameras im Shop ermittelt wird. Trotz der technischen Neuerungen gibt es bereits Kritik. Einige Kunden berichten in ihren Google-Bewertungen über Schwierigkeiten bei der Rückerstattung des Geldes und es gibt Beschwerden über fehlerhafte Abrechnungen, bei denen mehr Artikel berechnet wurden als tatsächlich gekauft. Diese Aspekte werfen Fragen über die Effektivität des neuen Systems auf, insbesondere in Hinblick auf die Nutzererfahrung.

Status des Eintrittsgeldes

Entgegen mehrerer Berichte über ein Eintrittsgeld, stellt Aldi klar, dass kein festgelegtes Eintrittsgeld eingeführt wird. Die Meldungen über eine Zahlungspflicht beim Einlass sorgten für Verwirrung, denn das zehn Pfund umfassende Vorautorisierungsverfahren ist nicht als Eintrittsgeld zu werten, sondern als Teil des automatisierten Einkaufssystems. Laut Stuttgarter Nachrichten erfolgt der Zugang zum Laden durch das Scannen eines QR-Codes in der Aldi SHOP & GO-App oder alternativ durch eine kontaktlose Zahlungsmethode. Dies macht das Einkaufen unkompliziert, allerdings könnte die Kommunikation über diesen Prozess bei vielen Kunden unklar sein.

Ähnliche kassenlose Systeme finden sich bei anderen Unternehmen wie Amazon und Tesco, die ebenfalls moderne Kameratechnologien zur Abrechnung nutzen. Der Test in Greenwich bleibt jedoch bislang ein Einzelbeispiel und es bleibt unklar, ob Aldi plant, ähnliche Konzepte in Deutschland einzuführen.

Datenschutz und kassenlose Systeme

Die Einführung kassenloser Einkaufsstätten sollte auch unter dem Aspekt des Datenschutzes betrachtet werden. In kassenlosen Supermärkten, wie auch in dem von Aldi getesteten, werden Bewegungen der Kunden zur Abrechnung erfasst. Diese Systeme, die immer häufiger in Deutschland implementiert werden, erheben personenbezogene Daten möglicherweise ohne das Wissen der Kunden. Dr. Datenschutz weist darauf hin, dass Kunden durch das Betreten des Marktes möglicherweise unabsichtlich in die Datenspeicherung einwilligen, obgleich bisher unklar bleibt, inwieweit diese Daten zur Erstellung von Kundenprofilen genutzt werden könnten.

Zusammenfassend zeigt der Fall Aldi, wie technologische Innovationen im Einzelhandel sowohl Vorteile als auch erhebliche Fragen zu Nutzererfahrungen und Datenschutz aufwerfen können. Es bleibt spannend, wie sich diese Konzepte in der Zukunft entwickeln und ob sie auch in weiteren Märkten Einzug halten werden.