Aldi Süd sieht sich einem vorläufigen Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade gegenüber, das vom Landgericht Köln erlassen wurde. Grund für diese Entscheidung ist die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“, die nur verwendet werden darf, wenn das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder einen klaren geografischen Bezug zu Dubai hat. Andernfalls droht eine Irreführung der Verbraucher, die möglicherweise fälschlicherweise annehmen könnten, dass das Produkt gänzlich in Dubai hergestellt wurde. Der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der mit seiner Marke Fex in Dubai hergestellte Schokolade vertreibt, hatte gegen Aldi geklagt und ist auch der Kläger gegen Lidl, dessen Verkauf von Dubai-Schokolade bereits gerichtlich abgesegnet wurde.

In der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wurde ein Antrag von Wilmers gegen Lidl abgewiesen, was bedeutet, dass Lidl seine Dubai-Schokolade weiterhin anbieten kann. Die Richter argumentierten, dass es keine zwingende Annahme seitens der Kunden gibt, dass das gesamte Produkt aus Dubai stammt. Aldi Süd hat mittlerweile Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt und möchte das Verfahren gegen Lidl nicht kommentieren, sieht jedoch keinen direkten Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.

Herkunftskennzeichnung und Verbraucherschutz

Die Diskussion um die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln wird durch die jüngsten Entwicklungen rund um die Dubai-Schokolade weiter angeheizt. Verbraucher erwarten zunehmend Transparenz über die Herkunft ihrer Nahrungsmittel. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich daher auf europäischer Ebene für verpflichtende Herkunftsangaben eingesetzt. Seit dem 1. Februar 2024 gelten in Deutschland bereits verpflichtende Angaben für nicht vorverpacktes Fleisch wie Schweine- und Geflügelfleisch.

Ein zentrales Ziel dieser Herkunftskennzeichnung ist es, den Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Im Rahmen der EU-Regelungen sind Herkunftsinformationen für vorverpacktes Fleisch bereits Pflicht. Die Bundesregierung hat darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag die umfassende Kennzeichnung der Herkunft bei Lebensmitteln zum Ziel erklärt. Diese Regelungen sollen insbesondere auch in der Außer-Haus-Verpflegung Anwendung finden.

Die EU-Kommission prüft aktuell die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel wie Milch, Reis und Tomaten, was die Relevanz der Thematik zusätzlich unterstreicht. Verbraucher sollen durch klare, gut sichtbare und lesbare Herkunftsinformationen vor Kaufabschluss umfassend informiert werden. Freiwillige Regionalangaben werden weiterhin möglich sein, um den individuellen Wünschen der Kunden gerecht zu werden.