Fast jedes sechste Krankenhaus des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) steht vor der Insolvenz. Diese besorgniserregende Erkenntnis teilte die DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit. Insgesamt betreibt das DRK 38 Krankenhäuser, von denen derzeit fünf in Rheinland-Pfalz und eines in Hessen akut betroffen sind. Die finanzielle Lage der Einrichtung ist nicht nur für das DRK alarmierend, sondern spiegelt die allgemeine Verwundbarkeit anderer gemeinnütziger Krankenhäuser wider.

Die Schwierigkeiten in der Finanzierung sind vielfältig. Im vergangenen Jahr mussten in Bayern und Baden-Württemberg jeweils ein Krankenhaus schließen. Hasselfeldt äußerte scharfe Kritik an der fehlenden finanziellen Übergangsregelung, die mit der eingeführten Krankenhausreform einhergeht und warnte vor einer Welle von Zahlungsunfähigkeiten in der Branche. Insbesondere Freie Träger wie das DRK sind betroffen, da sie Überschüsse direkt wieder in den Betrieb reinvestieren müssen und so kaum Rücklagen bilden können.

Die Krankenhausreform als entscheidender Faktor

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform hat weitreichende Änderungen im Gesundheitswesen zur Folge. Zu den zentralen Elementen der Reform gehört die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, die eine leistungsabhängige Vergütung und bundeseinheitliche Leistungsgruppen umfasst. Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern.

Die Reform sieht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vor und schließt eine teilweise Abkehr von der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen ein. Die zukünftig erwartete Einteilung der Krankenhäuser in verschiedene Versorgungslevel soll helfen, die Qualität zu sichern und die Verteilung der Ressourcen zu optimieren. Künftig werden Krankenhäuser in drei Kategorien eingeteilt:

  • Level I: Wohnortnahe Grundversorgung
  • Level II: Regel- und Schwerpunktversorgung
  • Level III: Maximalversorgung

Die Länder behalten ihre Hoheit über die Krankenhausplanung, sind jedoch verantwortlich für die duale Krankenhausfinanzierung. Ein zentrales Element der Reform stellt die gestaffelte Vergütung von Vorhalteleistungen dar, die sich an den jeweiligen Versorgungsstufen orientiert und in etwa 60% der DRG-Vergütung berücksichtigt.

Qualitätssicherung in der Krankenhausversorgung

Um die Qualität der Patientenversorgung weiter zu sichern, werden die Qualitätskriterien für Krankenhäuser durch zustimmungsbedürftige Rechtsverordnungen festgelegt. Kooperationsmodelle zwischen verschiedenen Krankenhausbetreibern werden gefördert, um die Versorgungsstrukturen zu stärken. Der Medizinische Dienst (MD) wird ebenso weiterentwickelt, um die Einhaltung dieser Qualitätsstandards zu überprüfen.

Die kritische finanzielle Lage des DRK in Verbindung mit den weitreichenden Reformen zeigt, dass der Gesundheitssektor in Deutschland vor entscheidenden Herausforderungen steht. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die implementierten Maßnahmen ausreichend sind, um sowohl die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern als auch die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen zu gewährleisten.

Wie t-online.de und Spiegel berichten, ist die Situation ernst, und die Reformen müssen erfolgreich umgesetzt werden, um die Fortführung der notwendigen Gesundheitsdienstleistungen sicherzustellen. Weiterführende Informationen zu den notwendigen Schritten in der Gesundheitsreform bietet ey.com.