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AfD und Verfassungsschutz: Kontroverse um Einstufung als rechtsextrem

The article discusses the classification of certain regional branches and youth organizations of the Alternative für Deutschland (AfD) as "definitely right-wing extremist" by the German domestic intelligence agency (Verfassungsschutz), highlighting a controversial exchange between AfD candidate Björn Höcke and a moderator on election night, and questioning the neutrality of this assessment due to varying interpretations of key terms and the agency's potential political biases.

Laut dem deutschen Inlandgeheimdienst sind bestimmte Teile der Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisationen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Einordnung bleibt jedoch umstritten und stößt auf Zweifel.

Am Wahlabend in Thüringen betrat der Spitzenkandidat der AfD, Björn Höcke, das Fernsehstudio der ARD. Moderator Gunnar Breske begrüßte ihn mit den Worten:

„Und damit kommen wir zu Ihnen, Herr Höcke. Sie sind die Partei mit den meisten Stimmen an diesem Wahlabend. Sie werden aber auch als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.“

Höcke konterte schnell: „Das musste ja gerade wieder sein.“ Breske antwortete: „Ist eine Tatsache.“ Worauf Höcke zurückfragte: „Wollen wir uns darüber unterhalten?“

Die Diskussion führte zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen dem AfD-Politiker und dem Moderator, in dem Höcke darauf bestand: „Dann hören Sie bitte auf, mich zu stigmatisieren. Wir sind die Volkspartei Nummer eins in Thüringen. Sie wollen doch nicht ein Drittel der Wähler als rechtsextrem einstufen.“

Was bedeutet „gesichert rechtsextrem“?

Viele Journalisten in Deutschland nutzen die Bezeichnung „gesichert rechtsextrem“ oder „gesichert rechtsextremistisch“ bei der Erwähnung der AfD. Doch wer legt diese Einstufung eigentlich fest?

Diese Bewertung stammt vom Verfassungsschutz, dem deutschen Inlandgeheimdienst. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen einem Prüffall, einem Verdachtsfall und einer gesichert extremistischen Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Seit März 2021 stuft das Landesamt für Verfassungsschutz die Thüringer AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Ebenso gilt die Junge Alternative in Thüringen sowie der sächsische Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“.

Verfassungsschutz und die Weisungsgebundenheit

Ein zentraler Punkt der Beobachtung ist der vom Verfassungsschutz attestierte „ethnisch-kulturelle Volksbegriff“, dem Teile der AfD laut der Behörde folgen. Der Begriff sei nie „rein deskriptiv“, sondern mit „Wertungen“ verbunden, „die zu einer Abwertung zugewanderter Menschen führen“. Dies verstoße gegen die Menschenwürde und mache die Partei gesichert rechtsextremistisch, so der Verfassungsschutz im Thüringer Bericht von 2022.

Der ehemalige SPD-Minister Mathias Brodkorb weist in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ darauf hin, dass die Einschätzung des Volksbegriffs, wie ihn einige AfD-Politiker verwenden, nicht einheitlich als rechtsextrem angesehen werde. Die Bewertung variiere zwischen den Verfassungsschutzbehörden und stehe teilweise im Widerspruch zu anderen Veröffentlichungen. Auch das Grundgesetz selbst kennt ein „deutsches Volk“. Die Bundesregierung fördert zudem laut Brodkorb die „ethnokulturelle Identität“ von Auslanddeutschen.

Dies zeigt, dass die Interpretation des Begriffs nicht eindeutig ist und von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausfallen kann.

Was Moderator Breske als „Tatsache“ darstellt, ist die Auslegungssache einer weisungsgebundenen Behörde mit politischen Beamten. Dies schließt zwar eine rechtsextreme Gesinnung einiger AfD-Politiker nicht aus, stellt jedoch kein wissenschaftlich fundiertes Urteil dar und lässt Raum für Interpretationen.

Veränderter Fokus beim Verfassungsschutz

Der deutsche Inlandgeheimdienst konzentrierte sich nach seiner Gründung im Jahr 1950 vor allem auf die Beobachtung des linken bis linksradikalen Spektrums. So wurde der thüringische Ministerpräsident und Linkenpolitiker Bodo Ramelow jahrelang beobachtet, bevor das Bundesverfassungsgericht die Observation als verfassungswidrig erklärte.

Mit der Ablösung des ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maassen änderte sich der Fokus zunehmend auf die rechte Szene, insbesondere auf die AfD. Maassen hatte 2016 Forderungen der SPD zurückgewiesen, die Alternative für Deutschland unter Beobachtung zu stellen.

2018 folgte Thomas Haldenwang auf Maassen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger widmete sich Haldenwang intensiv der Kritik an der AfD. Im Juni des Vorjahres sagte Haldenwang in einem ZDF-Interview: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Dies lässt vermuten, dass der Chef des Inlandsgeheimdienstes es auch als seine Aufgabe sieht, die Zustimmung für die Rechtspartei zu senken. Dies wirft die Frage auf, inwieweit Haldenwangs Behörde die AfD neutral bewertet.

Die Debatte über die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch bleibt somit ein spannendes und kontroverses Thema in der deutschen Politik und Gesellschaft.

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