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AfD-Landeschef Björn Höcke vor Gericht: Neue Enthüllungen und Unterschiede zum ersten Fall

Zweiter Höcke-Prozess setzt fort – Rechtliches Urteil erwartet

Am Mittwochvormittag wurde in Halle (Saale) der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke fortgesetzt. Dieser Prozess dreht sich um die Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“, wobei ein Urteil im Laufe des Tages erwartet wird. Dieser rechtliche Schritt hat die Aufmerksamkeit vieler Bürger auf sich gezogen.

### Ausschluss eines Sachverständigen

Zu Beginn des zweiten Prozesstages gab das Gericht bekannt, dass ein Sachverständiger, der ursprünglich für Mittwoch geladen wurde, wieder ausgeladen wurde. Der Grund dafür war, dass dieser Sachverständige in der Vergangenheit öffentlich negative Äußerungen über die AfD gemacht hatte. Dieser Schritt des Gerichts verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Verfahrens.

### Vergangene Verurteilung und aktuelle Angelegenheit

Björn Höcke wurde bereits Mitte Mai von derselben Strafkammer zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, da er in einer Rede in Merseburg die umstrittene Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Im aktuellen Prozess geht es jedoch um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, dieses Mal in Gera. Diese neue Entwicklung führt zu einer Vertiefung der rechtlichen Untersuchung.

### Unterschiede zum ersten Fall

Ein entscheidender Unterschied zum ersten Verfahren besteht darin, dass Höcke die besagten drei Worte nicht vollständig selbst ausgesprochen haben soll. Während er das Wort „Deutschland“ erwähnte, animierte er das Publikum und fügte die Losung nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern sprach über laufende Ermittlungen. Die Auswirkungen dieser neuen Details auf eine mögliche Strafe sind unklar und werfen weitere Fragen auf.

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