Die AfD erhebt erneut Vorwürfe der Ungleichbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Partei keinen Anspruch auf die Wahl ihrer Kandidaten für Leitungsfunktionen im Parlament hat. Die Entscheidung des Gerichts bekräftigt, dass die Vorsitzenden der Ausschüsse in erster Linie organisatorische und repräsentative Aufgaben erfüllen, was bedeutet, dass die Abgeordneten selbst entscheiden können, ob sie die vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nicht.
Die Reaktion der AfD auf dieses Urteil zeigt, dass die Partei ihre Sichtweise auf Chancengleichheit stringent formuliert und sich von der Entscheidung des Gerichts benachteiligt fühlt, während Karlsruhe klarstellt, dass die Regeln für die Wahl von Ausschussvorsitzenden den Abgeordneten die Freiheit lassen, selbst zu wählen. Für weitere Informationen sind die Details dieser Vorfälle in einem Bericht von www.presseportal.de nachzulesen.