Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten, als ihre Klagen um Ausschussvorsitze im Bundestag abgelehnt wurden. In zwei Organklagen argumentierte die Partei, dass ihre Rechte auf Gleichbehandlung und faire Anwendung der Geschäftsordnung verletzt worden seien, nachdem ihre Kandidaten bei den Wahlen zu den Vorsitzenden dreier Ausschüsse die notwendige Mehrheit nicht erreichen konnten. Die Vorsitzende Richterin Doris König stellte klar, dass die Wahl und Abwahl der Ausschussvorsitzenden innerhalb der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages liegen. Bislang hat die AfD in dieser Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitz.
Diese Entscheidung folgt auf mehrere gescheiterte Wahlanläufe der AfD-Kandidaten, die beim Versuch, die Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Entwicklungszusammenarbeit zu stellen, deutlich an Stimmen fehlten. Auch eine Klage gegen die Abwahl des ehemaligen Rechtsausschuss-Vorsitzenden Stephan Brandner wurde abgewiesen, was einen historisch einmaligen Vorgang im Bundestag darstellt, da alle Mitglieder außer der AfD für seine Abberufung stimmten. Diese Entscheidungen zeigen die fortwährenden Herausforderungen, mit denen die AfD in der aktuellen Legislaturperiode konfrontiert ist. Weitere Einzelheiten sind in einem Artikel auf www.blick.de zu finden.