Die Alternative für Deutschland (AfD) hat am 3. Februar 2025 eine neue Großspende in Höhe von rund 2,35 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung gemeldet. Der Spender dieser Summe ist der österreichische Unternehmer Gerhard Dingler. Die AfD bestätigte den Erhalt der Spende, äußerte sich jedoch nicht weiter zu den Hintergründen oder Bedingungen. Dies ist die dritte Großspende der letzten Tage, wie Berichte von WDR und NDR zeigen.

Die aktuelle Spende umfasst nicht nur einen Geldbetrag, sondern beinhaltet auch eine Sachspende: Insgesamt 6.395 Plakate, die bundesweit für die AfD aufgehängt werden sollen. Diese Plakate sind bereits gedruckt und sollen unabhängig von der offiziellen Wahlkampagne der AfD genutzt werden.

Weitere Großspenden und ihre Bedeutung

Bereits zuvor hatte die AfD zwei weitere bedeutende Spenden im aktuellen Jahr erhalten. Eine davon war eine Rekordsumme von 1,5 Millionen Euro, die von Winfried Stöcker, einem Arzt und Unternehmer aus Lübeck, stammte und die größte Einzelspende in der Geschichte der AfD darstellt. Stöcker, bekannt für seine offenen Sympathien für die AfD, hat die Bundesregierung mehrfach als „Gesinnungsdiktatur“ und andere aktuelle Themen kontrovers kommentiert. In der Öffentlichkeit gibt es Bedenken, dass solche Großspenden zu einer Normalisierung der AfD und einem Einfluss von wohlhabenden Individuen auf die Politik führen könnten. Dies äußerte auch der Verein LobbyControl, der eine Obergrenze für Parteispenden fordert.

Insgesamt hat die AfD seit Jahresbeginn mehr als sieben Millionen Euro an Großspenden erhalten. Auch die CDU und CSU sowie die FDP haben hohe Summen erhalten, wobei die CDU und CSU über drei Millionen Euro und die FDP insgesamt 1,5 Millionen Euro erhalten haben. Die SPD meldete mehr als 740.000 Euro, während die Grünen 290.000 Euro an Großspenden erhalten haben.

Deutsches System der Parteifinanzierung

Das Finanzierungssystem für Parteien in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter staatliche Mittel, Mitgliedsbeiträge, Abgaben von Mandatsträgern und private Spenden. Parteien, die bei den letzten Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erhalten haben, haben Anspruch auf staatliche Finanzmittel. Für jede Stimme erhalten sie 83 Cent, für die ersten vier Millionen Stimmen sogar einen Euro. Jede Spende über 10.000 Euro muss in Rechenschaftsberichten aufgeführt werden, und Spenden über 35.000 Euro müssen sofort der Bundestagspräsidentin gemeldet werden, die sie dann veröffentlicht.

Es gibt derzeit keine feste Obergrenze für Parteispenden in Deutschland. Kritiker weisen jedoch auf den potenziellen Einfluss von wohlhabenden Individuen und Unternehmen auf die Politik hin und fordern eine Regulierung, um die staatsmännische Unabhängigkeit zu wahren. Die Diskussion über eine mögliche Regelung für Parteispenden ist nach wie vor aktuell.

Die jüngsten Entwicklungen innerhalb der AfD und die dynamische Spendenpraxis verdeutlichen den anhaltenden Einfluss des Parteienfinanzierungssystems auf die politische Landschaft Deutschlands.

Für weitere Informationen können Sie die Berichterstattung von ZVW, Tagesschau und bpb konsultieren.