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AfD-Chef Höcke vor Gericht: Ist er schuldig oder unschuldig?

Prozess gegen Höcke setzt sich fort: Ein politisches Drama vor Gericht

In einer aktuellen Gerichtsverhandlung am Landgericht Halle setzte sich der Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke am Mittwoch fort. Der 52-Jährige wird beschuldigt, bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt zu haben. Dieses verbotene Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, einer paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Höcke die ersten Worte des Spruchs selbst aussprach und dann das Publikum mit einer Handbewegung aufforderte, ihn zu vervollständigen. Beim Prozessauftakt beteuerte Höcke seine Unschuld und erklärte, er hätte nicht erwartet, dass das Publikum einer solchen Aufforderung nachkommen würde. Ein Video zeigt, dass das Publikum nach der Komplettierung des Spruchs applaudierte und Höcke lachte.

Interessanterweise war bereits im Mai 2021 ein ähnlicher Vorfall bekannt, bei dem Höcke dieselbe Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg verwendete. Das Gericht verhängte im Mai dieses Jahres eine Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro gegen den Politiker wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Höcke dagegen Berufung eingelegt hat.

Das Gericht hat bisher mehr als zwei Verhandlungstage angesetzt, was darauf hindeutet, dass die Plädoyers gehalten und möglicherweise auch ein Urteil gefällt werden könnten. Für den aktuellen Prozesstag hat das Gericht den Historiker Yves Müller vom Institut für Landesgeschichte Halle als sachverständigen Zeugen zu dem verbotenen Nazi-Spruch geladen. Die Verteidiger von Höcke haben weitere Anträge angekündigt, was die Spannung im Gerichtssaal weiter erhöht.

Dieser Prozess gegen Björn Höcke wirft ein Schlaglicht auf die politische Landschaft und die Debatte um extremistische Äußerungen. Wie das Gericht in diesem Fall urteilen wird, bleibt abzuwarten und wird sicherlich Folgen für die politische Karriere von Höcke und den Umgang mit extremistischen Äußerungen in der Öffentlichkeit haben.

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