DeutschlandGeraHamm

AfD-Chef Björn Höcke vor Gericht: Neue Anschuldigungen wegen Nazi-Parole

Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole fortgesetzt

Das Landgericht Halle setzt die Verhandlung gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fort. Dieser soll bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben, welche vom Publikum vervollständigt wurde. Die Anklage lautet auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, da der Spruch einst von der SA verwendet wurde, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel entschied, dass entgegen der Ankündigung kein Historiker als sachverständiger Zeuge gehört wird, da dieser in der Vergangenheit öffentlich negativ über die AfD gesprochen hat. Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt, und nach mehr als zwei Verhandlungstagen ist zu erwarten, dass am Mittwoch die Plädoyers gehalten werden. Eine Entscheidung des Gerichts steht ebenfalls bevor.

Dies wäre das zweite Urteil des Landgerichts Halle gegen Höcke. Er wurde bereits im Mai 2021 zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt, da er die gleiche Nazi-Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg nutzte. Obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist, da Höcke Revision eingelegt hat, bleibt der Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Symbole bestehen.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"