Die Diskussion über die mediale Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Anbietern nimmt neue Dimensionen an. Am 13. Februar 2025 begann eine Kooperation zwischen ARD, ZDF und Pro Sieben Sat.1 auf der Plattform Joyn. Während Joyn die Mediatheken beider öffentlich-rechtlichen Sender prominent in seiner Senderübersicht platziert, zeigen sich ARD und ZDF über diese Vorgehensweise besorgt.

Seven One, die Marketingfirma von Pro Sieben Sat.1, hat Verträge mit den Vermarktungstöchtern von ARD und ZDF abgeschlossen. Allerdings sieht die ARD das „Embedding“ der Mediathekeninhalte als rechtlich unzulässig. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Interessen zu wahren. Auch das ZDF plant, rechtliche Schritte gegen diese Praxis zu unternehmen.

rechtliche Bedenken

Entgegen der Auffassung von Pro Sieben Sat.1 betrachten ARD und ZDF das vollständige Einbetten ihrer Mediatheken nicht als Teil des regulären öffentlich-rechtlichen Auftrags. ARD gestattet Joyn lediglich die Nutzung „einzelner Inhalte der ARD-Mediathek“, nicht jedoch die vollständige Mediathek. Dies wirft die Frage auf, welche Inhalte Pro Sieben Sat.1 letztendlich für Joyn nutzen darf.

Der Sprecher von Seven One äußerte sich optimistisch und freut sich auf Gespräche mit den Intendanten, während Joyn die Kritik als unbegründet zurückweist und betont, dass die Praxis des Embeddings rechtlich zulässig sei. Diese Unstimmigkeiten könnten die Aufmerksamkeit von medienpolitischen Akteuren auf sich ziehen, wie zuletzt die Diskussion um die Medienregulierung in Deutschland zeigt.

Medienregulation und ihre Bedeutung

Der rechtliche Rahmen für die Medienlandschaft in Deutschland ist komplex und zielt darauf ab, die Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind im Grundgesetz verankert, insbesondere in Artikel 5, der die Meinungsfreiheit garantiert. Um eine positive Ordnung zur Förderung dieser Meinungsfreiheit zu schaffen, müssen Medienkonzentrationen und Monopole verhindert werden. Der Medienstaatsvertrag sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Die Regulierung von Fernsehinhalten steht unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Diese Gremien überwachen die Vergabe von Rundfunklizenzen und stellen sicher, dass die Medienvielfalt gewahrt bleibt. Der Fall von Pro Sieben Sat.1 wirft nicht nur rechtliche, sondern auch medienpolitische Fragen auf, die möglicherweise weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen könnten.

Ob die Kooperation zwischen ARD, ZDF und Pro Sieben Sat.1 auf der Plattform Joyn letztendlich Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Dennoch lässt die derzeitige Auseinandersetzung erahnen, wie sensibel und umstritten das Thema der Medienverwertung in einem sich schnell verändernden digitalen Umfeld ist.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel auf FAZ, WDR und MOM GMR nachlesen.