In Erlangen gibt es derzeit vermehrt Berichte über mutmaßlich gefälschte Inkassobriefen. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche, die sich gegen ahnungslose Bürger richtet. Viele Betroffene haben Briefe erhalten, die eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 164,40 Euro beinhalten. Diese Schreiben stammen von einem angeblichen Inkassounternehmen und enthalten Drohungen mit erhöhten Kosten sowie der Einschaltung eines Anwalts, falls die Forderung nicht beglichen wird. In den Schreiben ist außerdem ein QR-Code zu finden, der für eine schnelle Zahlung genutzt werden soll, wie die PNP berichtet.

Das Fachkommissariat der Erlanger Kriminalpolizei hat die Briefsendungen untersucht und als Betrugsversuch eingestuft. Ein weiteres auffälliges Merkmal der Schreiben ist, dass stets der gleiche Forderungsbetrag und die gleiche Forderungsnummer (D.25.RTE1337) angegeben sind. Die Ermittler empfehlen dringend, den geforderten Betrag nicht zu überweisen und stattdessen die Anforderungen genau zu prüfen.

Handlungsempfehlungen bei unberechtigten Forderungen

Wie die Polizei-beratung ausführt, sind diese Fälle nicht ungewöhnlich. In Deutschland erhalten viele Menschen Schreiben von angeblichen Inkasso-Firmen, in denen behauptet wird, dass Rechnungen nicht beglichen wurden. Die Absender drohen mit hohen Kosten, Gerichtsverfahren und sogar Zwangsvollstreckung, weshalb sich viele Empfänger unter Druck gesetzt fühlen, die geforderten Beträge zu zahlen, ohne die Berechtigung zu überprüfen.

Um sich gegen diesen Betrug zu wappnen, sollten einige grundlegende Schritte befolgt werden:

  • Überprüfen Sie die Berechtigung der Forderung.
  • Prüfen Sie die Plausibilität und Echtheit des Schreibens.
  • Zahlen Sie bei unberechtigten Forderungen nichts, auch keinen Teilbetrag.
  • Überweisen Sie kein Geld auf ausländische Konten.
  • Informieren Sie sich über das Unternehmen, das die Forderung stellt.
  • Prüfen Sie, ob das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.
  • Melden Sie den Betrug der Polizei.

Was ist rechtlich erlaubt?

Inkassounternehmen dürfen Forderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreiben, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Ein Vertrag muss bestehen, und der Schuldner muss sich im Zahlungsverzug befinden. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Inkassokosten strikt sind. Diese dürfen nicht höher sein als die Gebühren eines Rechtsanwalts, und Inkassounternehmen müssen transparent kommunizieren.

Bei unberechtigten Forderungen empfiehlt es sich, fristgerecht Widerspruch einzulegen, wobei dies schriftlich und per Einschreiben erfolgen sollte. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren die Forderungen nachvollziehbar und drohen den Betroffenen nicht mit unverhältnismäßigen Maßnahmen.

Die Warnungen der Polizei und die gebotenen Reaktionen sind angesichts der derzeitigen Situation besonders relevant. Konsumenten sollten auf der Hut sein und bei Zweifeln Rücksprache mit einer Vertrauensperson oder den zuständigen Stellen halten.