Deutschland steht vor großen Herausforderungen bei der Abschiebung von Geflüchteten, insbesondere im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Laut einem Bericht von Focus plant die Bundesrepublik, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Im Jahr 2024 sollten demnach 74.583 Menschen nach den Vorgaben des Dublin-Verfahrens rückgeführt werden, doch tatsächlich fanden lediglich 5.827 Rückführungen statt.
Die Gründe für diese Diskrepanz sind vielfältig. Ein bedeutender Faktor sind die strengen Rückführungsregeln der EU-Partnerländer, die häufig unrealistische „Öffnungszeiten“ für Rückführungsflüge festlegen. Beispielsweise dürfen in Italien und Kroatien Rückführungen nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr durchgeführt werden, während Spanien die Flüge an bestimmten Wochentagen und zu festgelegten Uhrzeiten erlaubt. Diese Einschränkungen machen es äußerst schwierig, geplante Charterflüge zu organisieren.
Herausforderungen im Dublin-Verfahren
Das Dublin-Verfahren, das die Verantwortung für Asylbewerber in der EU regelt, ist mit zahlreichen administrativen Hürden belastet. In den Jahren 2023 und 2024 scheiterten deutsche Ausländerbehörden in vielen Fällen daran, Asylbewerber in die zuständigen EU-Partnerländer zu überstellen. Statistiken zeigen, dass lediglich 5.053 der 74.622 beantragten Überstellungen im Jahr 2023 und 5.827 der 74.583 beantragten Fälle im Jahr 2024 tatsächlich durchgeführt wurden, obwohl die Zustimmung der entsprechenden Länder vorlag berichtet .
Besonders heikel werden die Situationen, wenn nationale Gerichte Überstellungen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Bedingungen in den aufnehmenden Ländern verhindern. In vielen Fällen, wie beispielsweise bei einem mutmaßlichen Angreifer von Aschaffenburg, konnten die Fristen für die Überstellung nicht eingehalten werden, was zu weiteren Komplikationen führt.
Rechtlicher Rahmen der Abschiebungen
Abschiebungen in Deutschland erfolgen in der Regel nur als letztes Mittel und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Eine schriftliche Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde ist notwendig, welche ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Zeitraum beinhaltet stellt die bpb fest. Diese Entscheidungen können von den Betroffenen gerichtlich angefochten werden, wobei nach erfolgloser Klage die Abschiebung droht.
Hinzu kommt, dass Abschiebungen unzulässig sind, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchführbar sind, etwa aufgrund von schwerer Krankheit oder minderjährigen Kindern. Die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre haben die Möglichkeiten zur Durchführung von Abschiebungen und Abschiebehaft jedoch stark ausgeweitet, was zu intensiven Diskussionen über das Thema führt.
Derzeit wird in Deutschland auch kontrovers über die Rückführung von Afghanen debattiert. Besonders nach der Bundestagswahl, als ein Rückführungsflug mit 155 Personen, darunter nur fünf Ortskräfte, stattfand, wurde die Aufmerksamkeit auf die Problematik gelenkt. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen und Praktiken in den kommenden Monaten umgesetzt werden und welche Auswirkungen dies auf die betroffenen Personen haben wird.