Am 20. März 2025 feiert die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) das 50-jährige Bestehen ihrer Fördergesellschaft, die sich der Unterstützung der Hochschulbildung widmet. Die Jubiläumsfeierlichkeiten beinhalten eine umfangreiche Bildergalerie, die die Entwicklung und Erfolge der letzten fünf Jahrzehnte dokumentiert. In dieser Zeit hat die Universität einen bedeutenden Einfluss auf die Bildung und Forschung in Deutschland ausgeübt und zahlreiche innovative Projekte und Programme initiiert, die zur Verdichtung des akademischen Austausches beigetragen haben. Weitere Informationen dazu sind auf der offiziellen Webseite der Universität zu finden: FAU.

Im Rahmen dieser Feierlichkeiten hebt die FAU die Projekte hervor, die durch großzügige Spenden der letzten Jahre ermöglicht wurden. Diese Mittel haben nicht nur dazu beigetragen, hochwertige Forschungsressourcen bereitzustellen, sondern auch die akademische Infrastruktur der Universität erheblich zu verbessern. Die Unterstützung von Alumni und Partnern spielt eine essentielle Rolle in der langfristigen Strategie der FAU.

Cookies und Datenschutz

Im Kontext der digitalen Entwicklung sind auch die Themen Datenschutz und der Einsatz von Cookies von großer Bedeutung. Die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Cookies ist komplex und wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das seit dem 1. Dezember 2021 geltende Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geregelt. Diese Regelungen fordern eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur Setzung von nicht unbedingt erforderlichen Cookies, wie auch der Datenschutzexperte berichten.

Vor der Einführung des TDDDG gab es in Deutschland erhebliche Unterschiede zwischen den Vorschriften des Telemediengesetzes und den europäischen Vorgaben. Während das TMG nur eine Hinweispflicht vorsah, verlangt die DSGVO eine aktive Zustimmung der Nutzer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass für Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist, was auch die Betreiber von Websites vor neue Herausforderungen stellt.

Aktuelle Herausforderungen und Vorschriften

Das TDDDG vereinigt frühere Regelungen und sorgt für mehr Klarheit, besonders in Bezug auf die Einwilligungen für Cookies. Es wurde am 14. Mai 2024 in das Digitale Dienste-Gesetz umbenannt, ohne dass sich inhaltlich Wesentliches änderte. Betreiber von Websites sind nun verpflichtet, für alle einwilligungsbedürftigen Cookies ein Cookie-Banner zu implementieren, das klare Informationen, Opt-in-Funktionen sowie Widerspruchsmöglichkeiten bieten muss. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden, wie auf dr-datenschutz erläutert wird.

Zusätzlich zeigt das TDDDG klare Grenzen auf, zum Beispiel bei der Nutzung von Techniken wie „Nudging“ und „Dark Patterns“, um Nutzer zur Zustimmung zu bewegen. Solche Praktiken sind unzulässig, was den Nutzerschutz weiter stärken soll. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung der Regeln zuständig, die zunehmend mehr Kontrollmechanismen implementieren, um einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten.