NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen, die vor 50 Jahren ihren Anfang nahm, gewürdigt. Er bezeichnete die Gebietsreform als bedeutenden Schritt zur Zukunftsfähigkeit der kommunalen Verwaltung. In den letzten Jahrzehnten sind die Aufgaben der Verwaltung anspruchsvoller geworden. Am 1. Januar 1975 traten das Ruhrgebiet-Gesetz und das Sauerland-Paderborn-Gesetz in Kraft, die zu einer drastischen Reduzierung der selbstständigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen führten. Durch diese Gesetze wurde die Zahl von etwa 2.300 Kommunen auf 396 Städte und Gemeinden verringert. Viele Kommunen, wie Wattenscheid, die in Bochum aufging, oder Wanne-Eickel, die in Herne eingegliedert wurden, verloren ihre Eigenständigkeit.
Neue Verwaltungseinheiten wie der Hochsauerlandkreis und der Märkische Kreis wurden in diesem Prozess gegründet. Wüst stellte jedoch klar, dass die Kommunale Neugliederung von 1975 nicht als Vorbild für die heutigen Gegebenheiten angesehen werden kann. Er betonte, dass Nordrhein-Westfalen keine weiteren Gebietsreformen benötigt und stattdessen den Kommunen die Möglichkeit für freiwillige Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Abfall- und Abwasserbeseitigung, bietet. Vor 50 Jahren stieß die Neugliederung auf teils heftigen Protest. Wüst ist jedoch überzeugt, dass heute eine hohe Akzeptanz für die Neuordnung existiert und dass der Zusammenschluss von Gemeinden anfangs schwierig war, aber auch Chancen bot. Für die Bürger sei es möglich, sowohl Wattenscheid als auch Bochum als Heimat zu empfinden.
Geschichte der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen
Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen begann 1966 und wurde weitgehend am 1. Januar 1975 abgeschlossen. An diesem Tag traten die letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in Kraft, die zur vollständigen Abschaffung der Ämter führten und die Amtsordnung von 1953 aufhoben. In den 1960er-Jahren wurde erkannt, dass die bestehenden Gemeindestrukturen nicht mehr zeitgemäß waren. Vor der Reform existierten in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke, 38 kreisfreie Städte und 57 Landkreise, sowie 294 Ämter mit 1.877 amtsangehörigen und 450 amtsfreien kreisangehörigen Gemeinden.
Die Reform führte zur Reduzierung der kreisfreien Städte um vier und der Kreise um einen. Zudem sank die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 2.327 auf 1.243. In der zweiten Phase der Reform wurden die Grenzen in den Ballungsräumen neu gezogen, beginnend in Bonn, Aachen und Bielefeld. Die Maßnahmen zielten darauf ab, die Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden zu stärken, indem größere Einheiten geschaffen wurden. Die Funktionalreform wurde in drei Gesetzen in den Jahren 1978, 1979 und 1984 umgesetzt. Weitere Informationen zu dieser Thematik liefert Wikipedia, während fundscene.com detaillierte Einblicke in die aktuelle Stellungnahme von Hendrik Wüst bietet.