Vor dem Berliner Kammergericht hat am Montag ein viel beachteter Prozess gegen die mutmaßlichen ehemaligen Mitglieder der linksextremistischen Gruppe „Das Komitee“ begonnen. Die Angeklagten, Peter K. (65) und Thomas W. (62), kehrten nach fast 30 Jahren im Exil in Venezuela nach Deutschland zurück. Sie sehen sich Anklagen wegen ihrer Rolle in einem gescheiterten Sprengstoffanschlag aus dem Jahr 1995 gegenüber, wobei die Bundesanwaltschaft im Dezember 2024 Anklage erhob, basierend auf dem „hinreichenden Verdacht“ einer Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, wie t-online.de berichtet.
Im April 1995 planten die beiden Männer einen Anschlag auf ein in Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Sie hatten dabei mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen gefüllt und mit Zeitzündern präpariert. Der Anschlag konnte nur durch das Eingreifen einer Polizeistreife, die die Angeklagten auf einem Parkplatz entdeckte, verhindert werden. Während ihrer Flucht erhielten die beiden Asyl in Brasilien, jedoch blieb ein Auslieferungsgesuch erfolglos. Nach ihrer Rückkehr wurden sie am Flughafen BER aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft im Gefängnis Moabit.
Geständnisse und mögliche Bewährungsstrafen
Während des Prozesses gaben Peter K. und Thomas W. zu, dass sie für den gescheiterten Anschlag verantwortlich waren. Der Vorsitzende Richter Gregor Herb schlug eine Verständigung vor, die eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren vorsieht, vorausgesetzt, die Angeklagten legen weitere Geständnisse ab. Dies würde bedeuten, dass die Untersuchungshaft möglicherweise umgehend beendet werden könnte, was den beiden Männern die zurückgewonnene Freiheit ermöglichen würde. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung stimmten dieser Verständigung zu, wie merkur.de berichtet.
Der Prozess umfasst insgesamt vier Verhandlungstage und wird voraussichtlich am 8. April mit einem Urteil enden. Es ist bemerkenswert, dass die Bundesanwaltschaft den Angeklagten nicht die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorwirft, was die Verjährungsfrist verlängert hat.
Linksextremismus in Deutschland
Die Vorgänge um den Prozess werfen ein Licht auf das aktuelle linksextremistische Personenpotenzial in Deutschland. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2023 gibt es etwa 37.000 Personen, die linksextremistischen Strömungen zugerechnet werden, darunter rund 11.200 gewaltorientierte Linksextremisten. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 4.248 linksextremistische Delikte registriert, ein Anstieg von 10,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders alarmierend sind die 727 Gewaltdelikte, die einen Anstieg von 20,8 % aufweisen. Eine Vielzahl von linken Protestaktionen und Ausschreitungen, wie die Geschehnisse am „Tag X“ in Leipzig oder die Proteste bei der Räumung von Lützerath, unterstreicht die anhaltenden Spannungen und die Dynamik im Bereich der linksextremistischen Aktivitäten, wie aus der Analyse des Verfassungsschutzes hervorgeht.