Ein österreichisches Tierheim in Mentlberg bei Innsbruck hat kürzlich 26 Hamster aufgenommen. Diese Tiere wurden von einer Jugendlichen abgegeben, die in der Vergangenheit einen Hamster zum Geburtstag erhalten hatte und daraufhin mehrere weitere Tiere aufgenommen hat. Die Bedingungen, unter denen die Hamster lebten, werden als suboptimal beschrieben, da sie in zwei Käfigen gehalten wurden, was den Anforderungen an eine artgerechte Haltung nicht entspricht. Einige der Hamster zeigen bereits Verletzungen wie Bauch- und Augenverletzungen sowie ein gebrochenes Bein. Das Tierheim appelliert nun an die Öffentlichkeit und sucht dringend Laufräder mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern, um den Tieren ein besseres Leben bieten zu können.
Der Tierschutzverein Tirol hat die Praxis des Lebendtierverkaufs im Zoofachhandel kritisiert. Ericas Aussage über diese Verkaufsmethoden besagt, dass Tiere häufig wie Produkte behandelt werden und es an ausreichender Beratung für die Käufer mangelt. In einer Gegenreaktion hat die Branchenvertretung des Zoofachhandels betont, dass sie sich für eine artgerechte Tierhaltung einsetzen und vor unüberlegten Käufen warnen, um das Wohl der Tiere zu sichern. Diese Konstellation wirft ein Licht auf die Herausforderungen im Tierschutz und der Haltung von Haustieren.
Tierschutz und artgerechte Haltung
In Deutschland ist der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Laut dem Verbraucherzentrale Niedersachsen wird im Tierschutzgesetz das Zufügen von Schmerzen, Leid oder Schäden ohne triftigen Grund verboten. Trotzdem bestehen weiterhin große Defizite im Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft. Trotz einiger Fortschritte wie dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration seit 2021 gibt es auch kritische Punkte wie das Enthornen von Rindern ohne Betäubung bis zu einem gewissen Alter.
Im Hinblick auf die Haltungsbedingungen von Tieren haben sich die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in den letzten Jahren verändert. Sie regelt die Mindestanforderungen für die Haltung verschiedener Tierarten, und die siebte Verordnung trat im Februar 2021 in Kraft, wobei einige Änderungen ab 2024 verbindlich werden.
Öffentliche Wahrnehmung und künftige Entwicklungen
Die öffentliche Wahrnehmung von Tierschutzfragen ist nach wie vor intensiv. Verbraucher verlangen zunehmend gute und artgerechte Lebensbedingungen für Nutztiere, darunter Rinder, Schweine und Hühner. Um dies zu fördern, soll ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ab 2025 erstmalig deutlich machen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Während die Kennzeichnung zunächst für Schweinefleisch verpflichtend sein wird, gibt es auch Bestrebungen für freiwillige Kennzeichnungen von Produkten anderer EU-Staaten und Drittländern.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bewertet die angestrebten Mindestanforderungen positiv. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zu den Entwürfen, da essentielle Kriterien wie die Gesundheit der Tiere, ihr Verhalten und das Stressmanagement nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem fallen viele Produkte wie Wurst und andere Tierarten unter das geplante Gesetz nicht.
Während sich das Tierheim in Innsbruck und die Diskussion um die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung verschärfen, bleibt zu hoffen, dass sowohl die Tierschutzstandards als auch die Haltungsbedingungen von Haustieren weiter verbessert werden.