Der Bundestag plant die Bereitstellung von 25 Millionen Euro zur Unterstützung von Opfern der tragischen Terrorfahrt in Magdeburg. Diese finanzielle Hilfe, die vom Bundesjustizministerium beantragt wurde, richtet sich insbesondere an die über 700 Geschädigten des Anschlags, bei dem am Heiligabend ein Mann mit seinem Fahrzeug über den Weihnachtsmarkt fuhr und sechs Menschen das Leben kostete, darunter ein neunjähriger Junge. Der Täter, ein Arzt aus Bernburg mit saudi-arabischen Wurzeln, befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Das genaue Motiv für die grausame Tat bleibt jedoch unklar. Die Pläne für die finanzielle Unterstützung wurden von Bundesjustizminister Volker Wissing Mitte Januar bekanntgegeben und sollen als außerplanmäßige Ausgabe im Bundestag bewilligt werden.
Die bereitgestellten Mittel sind Teil der Härteleistungen, die Hilfen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten umfassen. Laut der BMJ erhalten ausschließlich Betroffene von Strafdelikten in Deutschland diese Leistungen. Diese Hilfe ist nicht nur auf physische Verletzungen beschränkt, sondern richtet sich auch an Hinterbliebene der Opfer, die durch die Extremisten- oder Terroranschläge betroffen sind. Der Antrag muss beim Bundesamt für Justiz gestellt werden, und die Härteleistungen werden nach Billigkeitsgesichtspunkten bemessen.
Wissings Botschaft an die Betroffenen
Volker Wissing betonte die Wichtigkeit staatlicher Unterstützung für die Opfer. „Der Staat muss den Menschen zur Seite stehen, gleichgültig, wie die Tat einzustufen ist“, sagte er. Dies verdeutlicht die Verantwortung der Bundesregierung, die sich nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch durch den Anstieg schwerer Gewalttaten in Deutschland ergibt. Seit 2001 stellt der Bundestag finanzielle Mittel für Betroffene rechtsextremer Gewalt bereit; seit 2010 gelten diese Hilfen auch für alle extremistisch motivierten Übergriffe.
Die Härteleistungen, die jetzt beantragt werden, kommen vor allem den Opfern und Hinterbliebenen von extremistischen Taten zugute. Nach den Angaben der Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten werden diese Mittel entscheidend sein, um den Betroffenen in dieser schweren Zeit eine finanzielle Entlastung zu bieten.
Rechtliche Grundlagen der Unterstützung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auszahlung dieser Unterstützungsleistungen sind in einer Richtlinie festgelegt, die am 26. August 2021 aktualisiert wurde. Diese ersetzt frühere Regelungen bezüglich der Hilfen für Opfer terroristischer Taten. Neben direkten Opfern können auch Hinterbliebene sowie Nothelfer, die bei der Abwehr eines Übergriffs gesundheitliche Schäden erlitten haben, Hilfe beantragen.
Zusätzlich zu den Härteleistungen können wirtschaftlich Betroffene, deren Betriebsstätten Tatorte eines Anschlags waren, auch für Unterstützungsleistungen in Betracht gezogen werden. Anträge für diese Leistungen werden ebenfalls beim Bundesamt für Justiz bearbeitet und müssen durch die entsprechende Begründung untermauert werden.
Durch die geplanten 25 Millionen Euro soll den Opfern der Magdeburger Terrorfahrt eine dringend benötigte finanzielle Unterstützung zuteilwerden, um ihnen auf dem Weg zur Genesung und Aufarbeitung zu helfen. Die traurigen Ereignisse des Heiligabends haben eine Welle der Solidarität ausgelöst, und die geplanten Hilfen sind ein erster Schritt, um den Betroffenen Halt zu geben.