Für den Jahreswechsel 2024/2025 erlässt die Bundespolizeidirektion München ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen. Dieses Verbot, das am 31. Dezember 2024 um 12:00 Uhr in Kraft tritt und bis zum 1. Januar 2025 um 12:00 Uhr gilt, betrifft unter anderem die Hauptbahnhöfe in Nürnberg, Würzburg und Aschaffenburg sowie mehrere Bahnhöfe in München.
Das Mitführverbot schließt alle Gebäudeteile der betroffenen Bahnhöfe ein, einschließlich Personentunnel und Bahnsteige. Verboten sind gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer. Die Maßnahme zielt darauf ab, Gewaltstraftaten zu verhindern und die Sicherheit von Reisenden sowie Polizeibeamten zu gewährleisten. Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen.
Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das Mitführverbot dürfen gefährliche Gegenstände sichergestellt werden. Zudem drohen mögliche Zwangsgelder, Platzverweise oder Bahnhofsverbote. Reisende sind angehalten, sich an die Anordnungen der Bundespolizei zu halten. Im Falle von Unklarheiten stehen ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung. Die Bundespolizei warnt darüber hinaus, dass das Führen von Waffen waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und möglicherweise zu Gewalteskalationen führen kann.
In einem weiterführenden Bild der Sicherheitslage berichtet die Bundespolizei, dass Gewaltdelikte auf Bahnanlagen seit Jahren auf hohem Niveau sind. Besonders in Berlin wird ab dem 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 06:00 Uhr, ein ähnliches Verbot für gefährliche Gegenstände wie Messer und Reizgas an bedeutenden Bahnhöfen verhängt. Auch hier liegt der Fokus darauf, Gewaltstraftaten zu verhindern und die Sicherheit von Reisenden und Einsatzkräften zu erhöhen.
Diese Maßnahmen sind das Resultat zahlreicher Vorfälle mit gefährlichen Gegenständen, die eine präventive Vorgehensweise erforderlich machten. Die Einhaltung des Verbots wird in den betroffenen Bahnhöfen ebenfalls von der Bundespolizei überwacht, wobei Verstöße entsprechend geahndet werden können.
Weitere Informationen zu den speziellen Anordnungen sind auf der offiziellen Homepage der Bundespolizei sowie durch Plakate an den betroffenen Orten zu finden. Für eine detaillierte Übersicht über alle betroffenen Bahnhöfe und Verbotene Gegenstände verweisen wir auf die Berichterstattung von inFranken.de und bundespolizei.de.
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