Ein 18-Jähriger aus Brandenburg steht im Verdacht, einen politisch motivierten Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben. Die Sicherheitsbehörden gehen von einem islamistischen Hintergrund aus. Der festgenommene russische Staatsbürger wurde am Donnerstag in einem Landkreis im Dahme-Spreewald festgenommen und am Freitag erließ ein Haftrichter in Brandenburg an der Havel einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Polizei Brandenburg kooperiert eng mit anderen Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes, um die Ermittlungen voranzutreiben und mögliche Zusammenhänge aufzuklären. Aufgrund ermittlungstaktischer Gründe wurden bisher keine näheren Informationen zu den Hintergründen oder Motiven des Verdächtigen veröffentlicht. Auffällig ist, dass der Mann zuvor nicht polizeilich in Erscheinung getreten war.
In den letzten Monaten gab es mehrere Vorfälle im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Anschlägen. So wurde am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 ein Jugendlicher in Zossen festgenommen, der mutmaßlich einen politischen Anschlag plante. Darüber hinaus wurde am 19. Oktober 2024 ein 28-jähriger Mann aus Libyen in Bernau bei Berlin verhaftet, der Verbindungen zum Islamischen Staat (IS) gehabt haben soll. Er plante ebenfalls einen Anschlag auf die israelische Botschaft, was zur Intervention der Bundesanwaltschaft führte. Der Libyer war Anfang 2023 nach Deutschland gekommen, stellte einen Asylantrag – der im September 2023 abgelehnt wurde – und hatte anonym mit einem IS-Mitglied über seine geplanten Taten kommuniziert.
Wachsende Bedrohung durch islamistischen Terror
Die Sicherheitslage in Deutschland wird derzeit als angespannt wahrgenommen. Besonders in Berlin werden rund um die Uhr 160 jüdische und israelische Objekte bewacht. Dies geschieht in Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch islamistisch motivierte Gewalt, die seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 signifikant gestiegen ist. Die Bundesregierung warnt vor einer „sehr ernsten“ Terrorgefahr und appelliert an Bürger und Sicherheitskräfte, wachsam zu sein. Justizminister und Innenministerin betonen die Wichtigkeit, der islamistischen und antisemitischen Gewalt entschieden entgegenzutreten.
Die Sicherheitsbehörden haben im Jahr 2023 das islamistische Personenpotenzial in Deutschland auf 27.200 Personen geschätzt, was nahezu gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahr ist. Unter diesen befinden sich etwa 10.500 Personen aus dem Salafismus, der größten islamistischen Strömung im Land. Sicherheitsfachleute zeigen sich besorgt über Rückkehrer, die militärisch geschult oder ideologisch indoktriniert sind, da sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen können.
Anschlagspläne und deren Verhinderung
Im Kontext der jüngsten Ermittlungsergebnisse ist es relevant, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland bereits im Jahr 2024 zwei gesicherte islamistisch motivierte Anschläge stattgefunden haben. Der Angriffsverlauf zeigt, dass die Gefahr nicht nur von organisierten Gruppen ausgeht, sondern auch durch jihadistisch motivierte Einzeltäter, die oft schwer zu identifizieren sind. Neben den Festnahmen in Berlin und Bernau gibt es auch Berichte über weitere Anschläge, die einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über die Sicherheitslage anstoßen.
Die Sicherheitsbehörden in Deutschland stehen vor der Herausforderung, die Situation kontinuierlich zu bewerten und angemessen zu reagieren. Mit der Komplexität der aktuellen Lage ist eine ständige Neubewertung der Gefährdung durch islamistischen Terrorismus unerlässlich, um mögliche Anschläge frühzeitig zu verhindern.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene die Sicherheitslage in Deutschland eine hohe Aufmerksamkeit benötigt. Die jüngsten Vorfälle und Festnahmen verdeutlichen, dass die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus weiterhin präsent ist und ein kontinuierliches Handeln erforderlich bleibt.
Für weiterführende Informationen zu diesem Thema, siehe Südkurier, rbb24 und Verfassungsschutz.