Vorfall | Betrug |
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Ort | Memmingerberg |
Bei einer Zollkontrolle am Flughafen Memmingerberg am 16. November 2024 wurde eine georgische Reisende mit ihrer Tochter und ihrem Enkel erwischt, nachdem sie versucht hatte, eine Designer-Handtasche sowie moderne Markensportschuhe und Kopfhörer auszuführen, um sich die Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Bei der Überprüfung stellte das Zollpersonal fest, dass die Kopfhörer ein veraltetes Modell waren und absichtlich vorgeschoben wurden, um eine Täuschung zu vermeiden.
Zunächst erhielt die Familie für die übrigen Waren die erforderliche Ausfuhrbestätigung. Doch als die Reisende am Abfluggate erneut kontrolliert wurde, konnte sie die gekauften Artikel nicht vorweisen. Zudem wurde festgestellt, dass sie ohne Aufenthaltstitel war, der einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland möglich macht. Dies führt zu weiteren rechtlichen Konsequenzen und macht deutlich, wie scharf die Zollbehörden heutzutage gegen Betrugsversuche vorgehen.
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