Vorfall | Verkehrsunfall |
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Ort | Kreis Wesel |
In den letzten Wochen hat die Kreispolizeibehörde Wesel mehrere Verkehrsunfälle registriert, bei denen teils Menschen verletzt wurden und teils Fahrer flüchteten. Die Polizei erinnert dringend an die rechtlichen Pflichten nach einem Verkehrsunfall, die im § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Dies umfasst die Verpflichtung, am Unfallort zu bleiben, sich auszuweisen und Erste Hilfe zu leisten, wenn nötig. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis.
Die Polizei appelliert an Autofahrer, sich mental darauf vorzubereiten, was im Falle eines Unfalls zu tun ist. Es wird empfohlen, eine Checkliste im Auto zu führen, um handlungsfähig zu bleiben: Sofort anhalten, Warnblinker einschalten, die Unfallstelle absichern und einen Notruf absetzen, falls erforderlich. Speziell bei Unfällen mit Kindern muss immer die Polizei verständigt werden, da diese oft unter Schock stehen. Bilder und Notizen der Unfallstelle sind ebenfalls wichtig für die Beweissicherung bei der Versicherung.
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