Vorfall | Vandalismus |
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Uhrzeit | 18:00 |
Ort | Hamburg-Altstadt, Hamburg-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm, Rathausmarkt |
Ursache | unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern |
Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird in Hamburg ein strenges Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt gelten. Dieses Verbot tritt am 31. Dezember 2024 um 18:00 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar 2025 um 01:00 Uhr. Ausgenommen sind lediglich Kleinstfeuerwerkskörper wie Knallerbsen und Wunderkerzen. Die Polizei hat diese Maßnahme ergriffen, um gefährliche und bedrohliche Situationen zu vermeiden, die in der Vergangenheit durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstanden sind. Dies führte zu Verletzungen zahlreicher Personen, einschließlich Kindern.
Zusätzlich wird das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und anderen besonders schützenswerten Einrichtungen weiterhin untersagt. Die Polizei ist mit einem umfangreichen Einsatz in der Innenstadt präsent, um die Sicherheit während der Silvesterfeierlichkeiten zu gewährleisten. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Polizei Hamburg verfügbar.
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