Am 1. November 2024 trat das neue Waffenrecht in Kraft, das massive Änderungen mit sich bringt! Ab sofort müssen Sicherheitsüberprüfungen umfassender durchgeführt werden, einschließlich verpflichtender Anfragen bei zusätzlichen Behörden. Technisch gesehen herrscht jedoch noch das Chaos: Eine Übergangslösung verursacht erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von waffenrechtlichen Anträgen. Eine endgültige technische Lösung ist in Arbeit, jedoch bleibt die Frist zur Meldung von Änderungen – zwei Wochen – bestehen!
Mit der Anpassung des Bundesjagdgesetzes übernehmen die Waffenbehörden nun die alleinige Verantwortung für die Sicherheitsüberprüfungen. Die Ergebnisse werden an die Jagdbehörde weitergeleitet, was zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinanträgen führt. Aktuell kann nicht garantiert werden, dass die Verlängerungen der Jagdscheine bis zum 1. April 2025 rechtzeitig erfolgen. Scharfe Auflagen – Ungewissheit für Waffenbesitzer!
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