Vorfall | Gesetzgebung |
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Immer zum Jahresende flutet nicht zugelassene Pyrotechnik Deutschland, hauptsächlich aus dem angrenzenden Ausland. Die Gefahren sind real: unsachgemäß verarbeitete Feuerwerkskörper können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Die Bundespolizei warnt eindringlich: Kaufen Sie nur in lizenzierten Geschäften, achten Sie auf CE-Kennzeichnung und Registriernummern, um sicher zu bleiben.
Der Verkauf von Feuerwerk ist nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und nur an Personen ab 18 Jahren. Besonders gefährlich sind selbstgebastelte Böller – deren Herstellung ist nicht nur illegal, sondern kann auch zu schwersten Verletzungen führen. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz drohen empfindliche Strafen: Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren sind möglich. Der Besitz und das Abbrennen von nicht überprüfter Pyrotechnik ziehen strafrechtliche Konsequenzen nach sich, und etwaige Kosten für Feuerwehr oder Entsorgung trägt der Verursacher. Halten Sie sich an die Regeln, die richtige Nutzung und Sicherheitsrichtlinien, um gefährliche Unfälle zu vermeiden. – OTS
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