Vorfall | Drogenkriminalität |
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Ort | Kehl |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz |
Ein 41-jähriger Deutscher wurde am Bahnhof Kehl in einem grenzüberschreitenden Regionalzug von der Bundespolizei kontrolliert. Da er keinen Ausweis vorlegen konnte, wurden seine Angaben überprüft – und das mit erschreckendem Ergebnis! Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Die Strafe: satte 3 Monate und 2 Wochen Freiheitsentzug. Eine Zahlung der Geldstrafe war nicht möglich, und so wurde der Verdächtige direkt in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein klarer Fall von festgenommen und ab ins Gefängnis!
Ort des Geschehens
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