Vorfall | Waffenvergehen |
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Ort | Neuenburg am Rhein |
Ursache | Verstoß gegen das Waffengesetz |
Ein 58-jähriger Franzose ist am Grenzübergang Neuenburg am Rhein in eine Kontrolle der Bundespolizei geraten, nachdem er ohne erforderliche Erlaubnis ein Jagdgewehr und Munition mit sich führte. Der Mann, der angab, Jäger zu sein, wollte nur kurz in Deutschland Zigaretten kaufen. Doch bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keinen EU-Feuerwaffenpass vorweisen konnte, der für das Mitführen der Waffe über die Grenze notwendig ist.
Die Bundespolizei beschlagnahmte daraufhin das Gewehr sowie die Munition und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Ein kurzer Ausflug endete so für den 58-Jährigen in rechtlichen Schwierigkeiten.
Ort des Geschehens
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