Ein 33-jähriger Bulgare wurde in der Nacht zum 3. Januar 2025 am Grenzübergang Breitenau/A17 festgenommen. Der Mann trat zur Einreisekontrolle an, wo die Bundespolizei feststellte, dass gegen ihn Haftbefehle von zwei Staatsanwaltschaften vorlagen. Er wurde wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu insgesamt 140 Tagen Haft verurteilt.

Der Bulgares konnte jedoch seine Haftstrafe durch die Zahlung von 7.243,50 Euro abwenden, die prompt von seinem Arbeitgeber in Delmenhorst beim Polizeirevier überwiesen wurde. Damit konnte er letztlich seine Reise fortsetzen, die jedoch für ihn mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden war.