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Familiendrama in Witzenhausen: Hammer, Radmutterschlüssel und Ast als Waffen bei schwerer Körperverletzung

Vater und Sohn stehen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Eschwege wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung. Der 52-jährige Vater und sein 30 Jahre alter Sohn sind Angeklagte in diesem Prozess. Das Opfer, ein 45-jähriger Mann, erlitt am Tattag im August 2020 schwere Verletzungen, darunter zahlreiche Hämatome, Quetsch- und Risswunden am gesamten Körper, Platzwunden im Gesicht und eine Thorax-Prellung. Diese Verletzungen führten zu einem stationären Aufenthalt im Klinikum.

Der Streit innerhalb der Familie eskalierte auf erschreckende Weise, als der Vater, der Onkel und ein Neffe des Geschädigten sich gegenseitig mit einem Hammer, einem Radmutterschlüssel und schließlich einem Ast attackierten. Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage angesetzt, um den Vorfall zu klären.

Dem Vater war im Vorfeld der Tat ein Betrag von 500 Euro geliehen worden, den er aufgrund eines bevorstehenden Umzugs zurückforderte. Ein Telefonat, in dem auch die gemeinsame Mutter informiert wurde, löste eine Eskalation aus, als zwei Neffen und der Vater zum Wohnort des Onkels fuhren. Die Situation spitzte sich zu, und es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die zu den schwerwiegenden Verletzungen des Geschädigten führten.

Das Verfahren gegen einen weiteren Neffen wurde abgetrennt, da er sich derzeit in Untersuchungshaft in Ungarn befindet. Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung angeklagt, was gemäß Paragraf 224 des Strafgesetzbuches eine höhere Strafe als bei einfacher Körperverletzung vorsieht. Der Prozess wird am Dienstag, den 11. Juni, fortgesetzt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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