Ein 32-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger wurde von einem deutschen Gericht wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach Teilverbüßung seiner Strafe wurde er abgeschoben, versuchte jedoch erneut, illegal nach Deutschland einzureisen. Am 21. Dezember 2024 wurde er während einer Kontrolle durch die Bundespolizei in einem Fernreisezug von Basel nach Deutschland festgenommen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Mann, der zuvor auch in mehreren Fällen mit einer Schusswaffe hantierte, muss nun die restlichen 884 Tage seiner Haftstrafe verbüßen. Die Bundespolizei hat ihn in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Nach seiner Entlassung wird er erneut mit einer Abschiebung rechnen müssen.