In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurden drei Verkehrsteilnehmer in Gifhorn von der Polizei gestoppt und durften ihre Fahrt nicht fortsetzen. Gegen 23:40 Uhr kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rollerfahrer auf der Konrad-Adenauer-Straße. Der Mann verfügte nur über eine Prüfbescheinigung, benötigte jedoch aufgrund der Bauart eine Fahrerlaubnis. Jetzt droht ihm ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Kurz zuvor, um 23:00 Uhr, hatten die Polizisten in Osloß ein Motorrad mit defektem Rücklicht angehalten. Der 23-jährige Fahrer, der unter dem Verdacht stand, Drogen konsumiert zu haben, wurde ebenfalls gestoppt, und ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Bei einer weiteren Kontrolle gegen 01:20 Uhr in Weyhausen fiel den Beamten auf, dass ein 21-jähriger Fahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, und die Kennzeichen seines Fahrzeugs wurden sichergestellt, um eine weitere Nutzung zu verhindern.