Vorfall | Verkehrsunfall |
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Ort | Gifhorn, Osloß, Weyhausen |
Ursache | Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, Betäubungsmitteleinfluss, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz |
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurden drei Verkehrsteilnehmer in Gifhorn von der Polizei gestoppt und durften ihre Fahrt nicht fortsetzen. Gegen 23:40 Uhr kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rollerfahrer auf der Konrad-Adenauer-Straße. Der Mann verfügte nur über eine Prüfbescheinigung, benötigte jedoch aufgrund der Bauart eine Fahrerlaubnis. Jetzt droht ihm ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Kurz zuvor, um 23:00 Uhr, hatten die Polizisten in Osloß ein Motorrad mit defektem Rücklicht angehalten. Der 23-jährige Fahrer, der unter dem Verdacht stand, Drogen konsumiert zu haben, wurde ebenfalls gestoppt, und ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Bei einer weiteren Kontrolle gegen 01:20 Uhr in Weyhausen fiel den Beamten auf, dass ein 21-jähriger Fahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, und die Kennzeichen seines Fahrzeugs wurden sichergestellt, um eine weitere Nutzung zu verhindern.
Ort des Geschehens
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