Vorfall | Verkehrsunfall |
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Uhrzeit | 08:41 |
Ort | BAB63, Kaiserslautern |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Trunkenheit im Verkehr |
Am 15. Dezember 2024, um 08:41 Uhr, meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer einen auffallenden Pkw auf der BAB63, der in Schlangenlinien und mit 110 km/h über den Standstreifen fuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der 26-jährige Fahrer stark alkoholisiert war – mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,14 Promille. Seine waghalsige Rückkehr von einer Partynacht endete abrupt, als ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Doch das war nicht alles: Auch der Beifahrer war betrunken, und der dritte Insasse hatte gar keine Fahrerlaubnis. Damit endet nicht nur die Fahrt auf dramatische Weise, sondern auch die Freiheit des Fahrers – er muss nun mit einem strafrechtlichen Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Verlust seiner Fahrerlaubnis rechnen. Die Probezeit des Fahrers war erst vor vier Wochen abgelaufen. Ein Teufelskreis aus Feiern und Fahrlässigkeit hat fatale Konsequenzen!
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