Das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Jörg Kukies (SPD) plant eine grundlegende Änderung im Umsatzsteuergesetz, die erhebliche Auswirkungen auf die Volkshochschulen (VHS) und andere Weiterbildungseinrichtungen haben könnte. Insbesondere sollen Weiterbildungskurse, die keinen direkten Bezug zu einem Beruf aufweisen, künftig mit einem Steuersatz von 19 Prozent belegt werden. Diese Maßnahme könnte rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, was den Bildungsträgern vor große Herausforderungen stellt, da diese bereits im November auf unzureichende Mittel für Integrationskurse im Bundeshaushalt aufmerksam gemacht haben.
Der Bayerische Volkshochschulverband äußert sich besorgt über die geplanten Änderungen. Regine Sgodda, eine Sprecherin des Verbandes, warnt vor zusätzlicher Bürokratie und der Möglichkeit, dass viele Teilnehmer sich die Kurse nicht mehr leisten können. Dies trifft insbesondere auf Senioren zu, von denen jeder fünfte Teilnehmer über 65 Jahre alt ist. Dadurch könnte eine Diskriminierung älterer Menschen eintreten, die auf Weiterbildungskurse angewiesen sind, um ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern.
Betrifft die Definition von Bildung
Kritik an der geplanten Gesetzesänderung kommt auch von verschiedenen Verbänden, die eine zu enge Definition von Bildung befürchten. Nach den aktuellen Plänen soll die Steuerfreiheit für Weiterbildungsangebote nur dann gelten, wenn ein direkter Berufszusammenhang besteht. Angebote, die außerhalb dieses Rahmens liegen, werden als Freizeitaktivitäten eingestuft und sind somit steuerpflichtig. Der Bayerische Volkshochschulverband fordert deshalb einen Dialog darüber, wie Weiterbildung in der modernen Arbeitswelt definiert werden sollte.
Außerdem setzen sich die Volkshochschulen dafür ein, dass das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, welches lebenslanges Lernen fördert, bei dieser Gesetzesänderung Berücksichtigung findet. Die Volkshochschulen haben bereits an Finanzminister Albert Füracker appelliert, das Thema im Landtag zu behandeln. In anderen Bundesländern sind ähnliche Bestrebungen zu beobachten, die auf die bevorstehende Gesetzesänderung aufmerksam machen.
Zukünftige Entwicklungen
Das Bundesministerium der Finanzen plant, die Änderungen im Umsatzsteueranwendungserlass zeitnah zu kommunizieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde die Übergangsfrist für die Einführung der „Kommunalen Umsatzsteuerpflicht“ bis Ende 2026 verlängert, dies könnte einige Entlastungen bringen. Gleichzeitig bleibt die zentrale Befreiungsvorschrift für die Volkshochschulen (§ 4 Nr. 22a UStG) unverändert, was bedeuten könnte, dass umsatzsteuerfreie Bildungsleistungen zukünftig gesichert bleiben.
Das BMF selbst hat signalisiert, dass es an einer Handreichung arbeitet, die den Bildungsträgern mehr Klarheit über die Befreiungsvorschriften geben soll. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die angestrebte Reform nicht zur Verteuerung von Bildungsangeboten werden zu lassen. Dennoch warnt der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) davor, dass die angestrebten Änderungen die Zugangschancen für viele weiterbildungssuchende Personen, insbesondere im Alter, gefährden könnten.
Der Diskurs rund um die Umsatzsteuer auf Bildungsangebote bleibt somit von hoher Relevanz, sowohl für die Träger der Weiterbildung als auch für die Teilnehmenden. Der Bayerische Landtag wird sich in naher Zukunft mit dieser Thematik befassen, um potenzielle Lösungen und Konsequenzen abzuwägen.