Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) plant, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Hochschulen per Gesetz zu ermöglichen. Diese Regelung schließt auch deren Nutzung bei Prüfungen ein und wird Bestandteil der Novellierung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes sein. Blume kritisiert die Idee, KI aus Bildungseinrichtungen zu verbannen, als naiv und fahrlässig. Er betont, dass Künstliche Intelligenz nicht verschwinden wird und ein Verbot nicht funktionieren kann.
„Wir müssen die Kompetenzen der Studierenden in den Bereichen prüfen, in denen menschliches Denken unverzichtbar ist“, erklärt Blume. Er fordert, die Anwendung von KI in der Hochschulbildung nicht nur zuzulassen, sondern diese Technologien auch in die Lehrpläne zu integrieren. Besonders wichtig sei dabei, dass bereits frühzeitig in der Ausbildung KI-Kompetenz vermittelt wird, auch in Schulen. Der Minister bezeichnet den Umgang mit KI als eine neue Kulturtechnik, vergleichbar mit den Grundfähigkeiten Lesen, Rechnen und Schreiben.
Datenschutz und Urheberrecht
Mit der Einführung von KI in Prüfungen kommt auch eine Verantwortung für die Studierenden. Diese müssen über Datenschutz und Urheberrecht aufgeklärt werden, wenn sie KI-Systeme für schriftliche Prüfungen nutzen. Bei der Verwendung von KI-Diensten erfolgt in der Regel eine Datenübertragung, insbesondere bei der Registrierung für einen Dienst. Daher ist es entscheidend, dass Studierende sich intensiv mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters auseinandersetzen.
Falls ein Dienst nicht den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht, sollten sich Studierende von dessen Nutzung distanzieren. Darüber hinaus wird geraten, persönliche Daten nur eingeschränkt preiszugeben. Daten von Dritten dürfen ohne deren Zustimmung nicht an KI-Systeme weitergegeben werden. Auch wenn Beschäftigte eines Anbieters auf eingegebene Daten zugreifen können, sollten keine personenbezogenen, vertraulichen oder sensiblen Informationen in die Systeme eingespeist werden. Forschungsdaten ohne Personenbezug dürfen nur verwendet werden, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte gewährleistet sind.
Die Rolle von KI in der Bildung
Die Diskussion um den Einsatz von KI in der Bildung geht darüber hinaus. Laut einem Diskussionspapier des KI-Campus wird die Integration von KI-Kompetenzen als unerlässlich erachtet, um die Studierenden auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorzubereiten. Die Entwicklung einer neuen Generation von Fachkräften, die sicher im Umgang mit KI sind, wird als wichtiges Ziel definiert. Dies betrifft nicht nur Hochschulen, sondern auch Schulen, wo bereits frühzeitig mit der Förderung von KI-Wissen begonnen werden sollte.
Um auf die Thematik des Urheberrechts in der Lehre weiter hinzuweisen, stellt die Universität Hohenheim zusätzliche Informationen zur Verfügung. Studierende können beispielsweise auf die externe Plattform forschungsdaten.info zugreifen, die wertvolle Inhalte zu diesem Thema bietet.
Der Beschluss über die Gesetzesänderungen steht noch aus, doch die Richtung ist deutlich: Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird in der Bildung zum Standard werden, und die Vorbereitung darauf beginnt bereits jetzt.