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FDP will Richterwahl im Verfassungsgericht: 2/3-Mehrheit gefordert!

Die FDP im baden-württembergischen Landtag hat einen radikalen Vorschlag eingebracht: Richter für den Verfassungsgerichtshof sollen künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Diese Forderung wurde in einem Antrag in Stuttgart vorgelegt. Der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann betonte, dass mit dieser Regelung das Gericht besser vor Extremisten geschützt werden könne und somit eine parteiunabhängige Richterwahl garantiert sei, was zu einer höheren demokratischen Legitimation führen würde.

Die Reaktionen der anderen Fraktionen waren jedoch deutlich. Sowohl die Grünen als auch die SPD wiesen den Antrag als nicht praktikabel zurück. Daniela Evers von den Grünen äußerte Verständnis für die Idee, hielt jedoch eine gründliche Prüfung für notwendig und warnte davor, eine solche Regelung in einem einfachen Gesetz zu verankern, das leicht geändert werden könnte. Weinmann konterte, dass der FDP-Vorstoss nur der Anfang sei und dass diese Regelung auch in der Landesverfassung verankert werden sollte, bevor es zu spät sei, wie die Situation in Thüringen zeigt. Mehr dazu unter www.zvw.de.