Automobil

Neue Regeln für Motorradfahrer: Was du über den Führerschein A2 wissen musst

Durch Richtlinien und Gesetze streben sowohl die Bundesrepublik als auch die Europäische Union (EU) danach, für mehr Sicherheit und Einheitlichkeit auf den Straßen zu sorgen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer. Letztere müssen genau darauf achten, welche Modelle sie mit ihrem Führerschein fahren dürfen und welche nicht.

Ein wichtiger Aspekt betrifft den Führerschein der Klasse A2. Bereits im Dezember 2006 wurde eine Richtlinie der EU eingeführt, die besagt, dass Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2, der zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 26. Dezember 2016 erworben wurde, bestimmte Regelungen beachten müssen. Während diese Fahrer in Deutschland weiterhin gedrosselte Big-Bikes fahren dürfen, gilt dies im europäischen Ausland nicht mehr.

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Ein gedrosseltes Big-Bike ist ein Motorrad mit großem Hubraum und hoher Leistung, das durch technische Maßnahmen auf eine reduzierte Leistung gedrosselt wurde. Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 legt fest, dass Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind, zulässig sind. Somit ist es wichtig, darauf zu achten, ob das Motorrad trotz einer gedrosselten Leistung von 35 Kilowatt die eigentliche Ursprungsleistung überschreitet.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) weist darauf hin, dass Personen mit einem Motorradführerschein vor dem 19. Januar 2013 keine Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl haben. Sie dürfen EU-weit mit den alten Klassen 1 oder A fahren, jedoch nicht mit den Klassen 1b oder A1 aufgrund der Leistungseinschränkungen. Der ADAC empfiehlt allen anderen Fahrern dringend, Krafträder im Ausland zu meiden, da viele europäische Länder die Richtlinie konsequent umsetzen.

Es ist wichtig für Motorradfahrer, sich über die geltenden Regelungen ihres Führerscheins informiert zu halten, um Probleme und Einschränkungen im europäischen Ausland zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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