unbehindert
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Rügen
Keine Gefahr für Kläger: Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen bleibt unbehindert
Klagen gegen Betrieb des LNG-Terminals in Mukran auf Rügen gescheitert. Bundesverwaltungsgericht erklärt Eilanträge für unzulässig. Keine Sicherheitsrisiken gesehen.