Gewissensgründen
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Berlin
Gerichtsurteil: Selbstständiger Apotheker darf Abgabe der Pille danach nicht aus Gewissensgründen verweigern
Gerichtsurteil: Apotheker darf «Pille danach» nicht verweigern - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet gegen Gewissensgründe.
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Duisburg
Gerichtsurteil: Apotheker darf «Pille danach» nicht aus Gewissensgründen verweigern
Ein selbstständiger Apotheker darf Abgabe der «Pille danach» nicht aus Gewissensgründen verweigern, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Urteil weist auf umfassende Versorgungspflicht von Apothekern hin.
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Berlin
Apotheker darf Abgabe der Pille danach aus Gewissensgründen nicht verweigern, entscheidet Gericht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Apotheker darf „Pille danach“ nicht aus Gewissensgründen verweigern. Umfassende Versorgung bei Medikamenten notwendig. Gerichtsurteil hat keine Konsequenzen für den Mann.
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Berlin
Apotheker muss Abgabe der Pille danach aus Gewissensgründen gewährleisten
Lesen Sie, warum ein Apotheker die Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern darf. Gerichtsurteil schreibt umfassende Versorgung vor. Keine Konsequenzen für den Mann.
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Berlin
Apotheker darf Abgabe der Pille danach nicht aus Gewissensgründen verweigern – Urteil erklärt
Ein Apotheker darf die Abgabe der «Pille danach» nicht aus Gewissensgründen verweigern, so entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Lesen Sie hier, warum dieses Urteil wichtig für die umfassende Versorgung in öffentlichen Apotheken ist.