Gehminuten“
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Kriminalität und Justiz
Wenige Gehminuten versus Realität: 1,3 km vom Strand – Gerichtsurteil schockt Reiseveranstalter
Reiseveranstalter zu großzügig: Gericht entscheidet über Hotelwerbung mit "wenige Gehminuten" zum Strand. Luxusreise endet in Entfernungsklage - News von Franziska Kaindl, Kreisbote.de, 26.06.2024.
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München
Gerichtsurteil: Hotel nicht nur wenige Gehminuten vom Strand – Reiseveranstalter zahlt
Amtsgericht München entscheidet: Reiseveranstalter zahlt 1795 Euro für Hotel „wenige Gehminuten zum Strand“. Erfahren Sie, warum.
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Kriminalität und Justiz
„Urteil: 1,3 Kilometer zum Strand sind keine wenige Gehminuten“
Gericht: 1,3 Kilometer zum Strand sind keine "wenige Gehminuten" - Amtsgericht München entscheidet über Reiseveranstalter-Klage. Stand: 24.06.2024.