Sachsen-Anhalt

Verbraucherschutz: Rundfunkgebühren-Portal prellt fast 100.000 Bürger

Zehntausende Verbraucher sind einer betrügerischen Webseite zur Rundfunkgebühr in Horhausen zum Opfer gefallen, die ihnen für die automatisierte Datenübermittlung unrechtmäßige Gebühren von 29,99 Euro berechnete, während die offizielle Seite diesen Service kostenlos anbietet; die Verbraucherzentralen warnen und bringen nun rechtliche Schritte ein.

Die jüngsten Entwicklungen rund um die Rundfunkgebühren haben für Aufregung gesorgt. Eine Internetseite hat sich als Falle für Verbraucher entpuppt, die sich nach Informationen zur Rundfunkgebühr erkundigen. Zehntausende Menschen könnten betroffen sein und nun auf entgangenes Geld hoffen.

Rundfunkgebühr erhöht – Verbraucher in der Zwickmühle

Die Rundfunkgebühr stellt für viele Bürgerinnen und Bürger ein leidiges Thema dar, insbesondere nach der kürzlichen Erhöhung des Beitrags. Somit sehen sich die Menschen zusätzlich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten mit dieser Pflichtzahlung konfrontiert. Ein Umzug oder eine Änderung der Bankverbindung erfordert von den Betroffenen die Meldung an den entsprechenden Beitragsservice, was bedeutet, dass sie oft nach Lösungen suchen müssen.

Internetfalle entpuppt sich als kostspielig

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat bekanntgegeben, dass die SSS-Software Special Service GmbH, die die Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de betreibt, wegen unlauteren Praktiken abgemahnt wurde. Der Vorwurf: Über 90.000 Verbraucher haben bis Mitte Juli 2024 etwa 29,99 Euro gezahlt, nur um ihre Daten auf dieser scheinbar offiziellen Seite zu übermitteln. Diese Zahlung war allerdings nicht klar und transparent genug gekennzeichnet, sodass viele Menschen ohne informierte Zustimmung in die Kostenfalle getappt sind.

Rechtswidrigkeiten und unlauterer Wettbewerb

Zusätzlich zur unrechtmäßigen Kostenpflicht wird den AGB der Seite mangelnde Transparenz vorgeworfen. Die Verbraucher hatten bis zur Anpassung der Bedingungen am 28. Juni 2024 scheinbar ungültige Einwilligungen erteilt, da sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Die Verbraucherschützer sehen dies als unzulässige Praxis an und haben die Möglichkeit einer Sammelklage angedroht.

Unternehmen reagiert auf den Druck

Die Abmahnung hat offenbar schon erste Früchte getragen: Die SSS-Software GmbH hat angekündigt, Rückerstattungen vorzunehmen. Insbesondere die Verbraucher, die mit der ersten Fassung der AGB in diese missliche Lage geraten sind, können ihre Ansprüche per E-Mail geltend machen. Dies bietet zumindest einigen Geschädigten Hoffnung auf Erstattung.

Fazit: Wichtige Lehre für Verbraucher

Die aktuelle Situation zeigt deutlich, wie wichtig Wachsamkeit im Internet ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer mehrere Quellen überprüfen, bevor sie persönliche Daten eingeben oder Zahlungen leisten. Es bleibt zu hoffen, dass die Betroffenen nicht nur ihr Geld zurückerhalten, sondern auch aus dieser Erfahrung lernen, um in Zukunft besser gewappnet zu sein gegen unseriöse Angebote. Der Verband von Verbrauchern weist zudem auf die Gefahren hin, die mit weiteren Erhöhungen der GEZ-Gebühren verbunden sind, und ruft dazu auf, bei Fragen oder Widersprüchen aktiv zu werden.

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