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Neuregelung der Nonnengans-Jagd: Klage gegen EU-Rechtsverletzung

Die geplante Ausweitung der Jagdzeiten für Nonnengänse in Schleswig-Holstein, die am 1. August 2024 in Kraft treten soll, wird vom NABU SH als rechtswidrig angesehen, da sie gegen EU-Recht verstößt und zu höheren Fraßschäden in der Landwirtschaft führen könnte.

Konflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft: Nonnengänse im Mittelpunkt

Die bevorstehende Neufassung der Landesjagdzeitenverordnung (LJagdZV) in Schleswig-Holstein, die am 1. August 2024 in Kraft treten soll, weckt berechtigte Bedenken in der Naturschutzgemeinschaft. Der Nationale Naturschutzbund Deutschland (NABU) Schleswig-Holstein plant, rechtliche Schritte einzuleiten, um gegen die Ausweitung der Jagdzeiten für Nonnengänse vorzugehen, die auch gegen EU-Recht verstoßen könnte.

Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) führt die Neuregelung als Antwort auf die durch Nonnengänse verursachten Fraßschäden in der Landwirtschaft an. Diese Gänse sorgen häufig für große Schäden an den Feldern und Pflanzungen an der Westküste und an der Unterelbe, was landwirtschaftliche Betriebe unter Druck setzt. Dennoch wird argumentiert, dass die Ausweitung der Jagdmöglichkeiten vermutlich nicht den gewünschten Effekt erzielt, sondern eher zu einer Verschärfung des Problems führt, indem sie die Gänse veranlasst, noch mehr zu fressen.

Ein Verstoß gegen den Naturschutz

Die geplanten Änderungen der Jagdzeiten verletzen nicht nur geltendes Bundesnaturschutzrecht, sondern auch europäische Schutzbestimmungen. Die Nonnengans ist in der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet und darf nur unter strengen Bedingungen bejagt werden. Minister Werner Schwarz wird vorgeworfen, Hinweise aus der wissenschaftlichen Ornithologie und die Bedenken des Umweltministeriums ignoriert zu haben. „Die Bejagung führt dazu, dass die Gänse scheuer werden und somit auch in anderen, geschützten Gebieten wieder aufschrecken“, erklärte Fritz Heydemann, stellvertretender NABU-Vorsitzender.

Alternativen zur Jagd

Der NABU plädiert dafür, verstärkt auf Vertragsnaturschutz zu setzen, um Gänsen Rückzugsräume zu bieten. Alternativen, wie der Anbau von Sommergetreide oder die Schaffung ruhiger Rückzugsgebiete, könnten genauso dazu beitragen, Fraßschäden zu vermindern, ohne auf die Jagd zurückgreifen zu müssen. Der NABU kritisiert, dass das MLLEV nach wie vor keine Dialogangebote geschaffen hat, um diese Alternativen umzusetzen.

Rechtliche Schritte in Aussicht

Die Motivation des NABU, diesen Rechtsweg zu beschreiten, liegt in der Überzeugung, dass ein rechtmäßiger Umgang mit der Situation sowohl den Naturschutz als auch die landwirtschaftlichen Interessen langfristig sichern kann. Die Ankündigung einer Klage wird als notwendig erachtet, um dem Ministerium zu verdeutlichen, dass die neuen Vorschriften rechtlich anzufechten sind. „Es ist unverständlich, warum die Neufassung trotz der offensichtlichen rechtlichen Probleme in Kraft gesetzt werden soll“, schloss Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU.

Mit Spannung wird die Entwicklung dieser Thematik erwartet, die nicht nur lokale Landwirte betrifft, sondern auch auf nationaler Ebene größere Diskussionen über den Umgang mit Wildtieren und deren Schutz anstoßen könnte.

 

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