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Architekt haftet für falsche Fördermittel-Ratschläge: 60.000 Euro verloren

Vertrauen und Verantwortung in der Architektur

Im neuesten Fall von Architektenhaftung wird erneut deutlich, wie wichtig es ist, bei Bau- und Sanierungsprojekten auf kompetente Beratung zu setzen. Dieser Vorfall betrifft ein Ehepaar, das im Rahmen der energetischen Sanierung ihres Mehrfamilienhauses auf staatliche Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen war. Der Architekt, dem sie vertrauten, gab nicht nur technische Ratschläge, sondern auch Informationen über die Fördermöglichkeiten, allerdings mit gravierenden Fehlern.

Der Fehler des Architekten

Der Sachverhalt stammt aus einem Gerichtsfall am Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 7 O 13/23). Der Architekt hatte dem Ehepaar geraten, das Gebäude in Wohnungseigentum umzuwandeln, bevor sie den Förderantrag stellten. Diese Entscheidung stellte sich als folgenschwer heraus, weil die KfW die Auszahlung der Fördermittel verweigerte. Laut KfW müssen solche Umwandlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt sein, um förderungsfähig zu sein.

Die Folgen für die betroffene Familie

Nach dem Tod ihres Mannes sah sich die Ehefrau gezwungen, rechtliche Schritte gegen den Architekten einzuleiten. Der Fall zeigt nicht nur, dass vertrauensvolle Beziehungen zwischen Auftraggebern und Dienstleistern essentiell sind, sondern auch die Gefahren von Fehlberatungen. Laut Gericht hatte der Architekt nicht nur seine technische Aufgabe, sondern auch eine rechtliche Dienstleistung erbracht. Das Urteil entschied, dass der Architekt für die fehlerhafte Beratung haftet und die entgangenen Fördermittel in Höhe von rund 60.000 Euro erstatten muss.

Die Bedeutung für die Gemeinschaft

Dieser Vorfall hat weitreichende Konsequenzen für die Baubranche und das Vertrauen in Architekten. Fehlberatungen können nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch langfristige Auswirkungen auf Projekte und die Lebensqualität der Betroffenen haben. Wie der Fall zeigt, ist es unerlässlich, dass Architekten ihre Klienten nicht nur technisch, sondern auch rechtlich verantwortlich beraten.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung des Landgerichts verdeutlicht die Verantwortung, die Architekten gegenüber ihren Auftraggebern tragen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Informationen, die sie bereitstellen, korrekt und vollständig sind. Dies fördert nicht nur das Vertrauen der Kunden in ihre Expertise, sondern schützt auch vor kostspieligen Fehlern in der Zukunft. Es ist wichtig für Hauseigentümer, sich über die komplexen Förderbedingungen zu informieren und sicherzustellen, dass ihre Berater über alle nötigen Informationen verfügen.

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