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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlrecht: Kommt die Grundmandateklausel zurück?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Dienstag über die umstrittene Reform des Bundestagswahlrechts entscheiden, die unter anderem die Rückkehr der Grundmandateklausel zur Folge haben könnte und möglicherweise entscheidenden Einfluss auf die Bundestagswahl 2025 haben wird.

Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue Bundestagswahlrecht wird nicht nur für die Politik, sondern auch für die Wählerschaft von großer Bedeutung sein.

Das Urteil wird am Dienstag von den Richtern in Karlsruhe verkündet Foto: Michael Kappeler/dpa

Die politische Landschaft im Wandel

KARLSRUHE – Am Dienstag erwartet die Öffentlichkeit mit Spannung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das neue Bundestagswahlrecht, welches im März 2023 von der Ampelkoalition verabschiedet worden war. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Sitze im Bundestag dauerhaft auf 630 zu reduzieren, indem Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden.

Die Historie der Grundmandateklausel

Besonders umstritten ist der Wegfall der Grundmandateklausel, die Parteien den Einzug in den Bundestag ermöglichte, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen konnten, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht überschreiten. Diese Regelung hatte 2021 der Linkspartei geholfen, trotz nur 4,9 Prozent der Stimmen in den Bundestag einzuziehen.

Der Druck auf die CSU

Ein wichtiger Punkt der Verhandlung betrifft die CSU. Diese hatte 2021 nur 5,2 Prozent der Stimmen erhalten. Würde dieser Wert fallen, auch wenn sie in jedem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, würde sie kein Mandat erhalten. Viele Richter erachteten dieses Szenario als problematisch, da die Integrationsfunktion der Wahl in Gefahr wäre.

Das demokratische Prinzip im Fokus

Die Union warnt vor einer Gefährdung des Demokratieprinzips, wenn lokale Wahlsieger keine Sitze im Bundestag erhalten. Doch Experten, die im Verfahren gehört wurden, erklärten, dass die Wahlkreisabgeordneten für Wähler:innen nicht essenziell seien und dies die Integrationsfunktion nicht beeinträchtigen würde.

Die möglichen Ergebnisse des Urteils

Das Gericht könnte für die kommende Bundestagswahl eine schnelle Lösung anbieten müssen, sollte es die Grundmandateklausel als verfassungswidrig bewerten. Dabei könnte eine neue Regelung eingeführt werden, um regional starke Parteien im Bundestag zu repräsentieren.

Schwierige Lösungen in Sicht

Es steht zur Diskussion, ob weiterhin drei Direktmandate ausreichen sollten oder ob diese Zahl auf 15 oder 20 erhöht werden sollte. Eine Senkung der Fünfprozenthürde auf beispielsweise drei Prozent wäre ebenfalls eine Option. Das Gericht könnte dem Bundestag jedoch ausreichend Zeit zur Prüfung der Optionen einräumen.

Vorbereitungen für die Wahl 2025

Für die Bundestagswahl 2025 wäre eine gerichtliche Intervention notwendig, um sicherzustellen, dass das Wahlrecht rechtzeitig klar festgelegt wird. Es könnte auch zur Wiedereinführung einer Grundmandateklausel kommen, die auf drei Direktmandate abzielt, eine Regelung, die in den ursprünglichen Entwürfen der Ampelkoalition enthalten war. Es bleibt abzuwarten, was das Urteil am Dienstag mit sich bringen wird.

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