Lüneburg

Blauzungenkrankheit in Dahlenburg: Veterinäramt rät zur Impfung

In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg wurde am 23.07.2024 bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 festgestellt, was zu einer dringenden Empfehlung des Veterinäramtes zur Impfung und strengeren Transportauflagen für Wiederkäuer führt, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.

Auswirkungen der Blauzungenkrankheit auf die regionale Landwirtschaft

Die Blauzungenkrankheit hat in der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg Einzug gehalten, mit schwerwiegenden Folgen für die lokale Tierhaltung. Am 23. Juli 2024 wurde bei einem Schaf der Typ 3 des Virus (BTV-3) diagnostiziert, was für die betroffenen Landwirte und die Region von großer Bedeutung ist.

Ein gesundheitliches Risiko für Tiere

Obwohl die Blauzungenkrankheit für Menschen ungefährlich ist und tierische Lebensmittel weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden können, stellt sie eine erhebliche Bedrohung für Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder dar. Diese Krankheit wird durch blutsaugende Gnitzen übertragen und nicht direkt von Tier zu Tier. Die Übertragung sowie die aktuelle Lage machen eine Impfung der Tiere unumgänglich, da kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union verfügbar ist. Seit dem 7. Juni 2024 dürfen jedoch drei nicht zugelassene Impfstoffe zur Grunderkrankung unter bestimmten Auflagen angewendet werden.

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Vorsichtsmaßnahmen und neue Regularien

Aufgrund des bestätigten Falls müssen Tierhalter in der Umgebung besondere Auflagen beachten. Der Transport von Tieren in von der Krankheit freie Gebiete wird stark reglementiert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbreitung des Virus zu stoppen und andere Tiere vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Dabei ist es erforderlich, dass die Tiere bei der Beförderung auf eine Infektion untersucht und mit Gnitzenabwehrmitteln behandelt werden.

Langfristige Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Situation hat bereits zu einem Verlust des Freiheitsstatus für Niedersachsen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit geführt. Dieser Status garantiert, dass keine Gefahr einer Transmission durch Tiere besteht. Der Verlust dieses Status kann den Handel mit Wiederkäuern erheblich erschweren und zu wirtschaftlichen Einbußen für die Landwirte führen. Eine Wiederzuerlangung dieses Status würde ein flächendeckendes Impfprogramm oder mindestens zwei Jahre ohne weitere Krankheitsfälle in Niedersachsen erfordern.

Schutzmaßnahmen und tierärztliche Beratung

Die Impfung der betroffenen Tiere und die Anwendung von Repellentien sind dringend empfehlenswert, um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen. Landwirte werden ermutigt, ihre lokalen Tierärzte für spezifische Informationen und Beratung aufzusuchen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Einfluss der Krankheit auf die ländliche Gemeinde zu minimieren und die Gesundheit der Tiere langfristig zu sichern.

Für weitere Informationen steht das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg zur Verfügung, das unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter 04131/26-1413 erreicht werden kann.

Die aktuellen Entwicklungen bedeuten nicht nur eine Herausforderung für die Landwirte der Region, sondern werfen auch ein Licht auf die Bedeutung der Tiere für die lokale Wirtschaft und die Notwendigkeit einer effektiven Gesundheitsüberwachung im Tierbereich.

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